Oh, GEMA BVMW

Oh, GEMA

Der Beitrag “Oh, GEMA” erschien als Artikel in der August/September-Ausgabe des Unternehmermagazins Der Mittelstand vom BVMW

 

„Oh, GEMA! Wir zwei – ein gutes, altes Paar. Danke.“ So verewigte sich Herbert Grönemeyer im Frühjahr an der Gästebuchwand im Berliner Büro der GEMA. Mit wenigen Worten beschreibt er, um was es geht: Die GEMA als Partnerin der Musikurheberinnen und -urheber bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.

Ein gutes Paar

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – kurz GEMA – sichert den Musikurhebern die im Urheberrecht verankerte „angemessene Vergütung“. Das gilt über den gesamten Zeitraum ihres kreativen Schaffens bis siebzig Jahre nach ihrem Tod. Nach der Hamburger Musikstudie (2015) tragen die Ausschüttungen der GEMA  bis zu sechzig Prozent zum Gesamteinkommen eines Musikurhebers bei.

Zuckerwasserurteil

Wofür sich die Verwertungsgesellschaft heute einsetzt, manifestierte sich bereits 1847 in Paris. Im „Café des Ambassadeurs” trank der Chansonkomponist Ernest Bourget das damalige Modegetränk Zuckerwasser. Das im Hintergrund laufende Musikprogramm trug zur Attraktivität des Cafés bei. Plötzlich stutzte Bourget: Das Lied kannte er, denn er selbst hatte es geschrieben. Als der Wirt ihm die Rechnung brachte, weigerte er sich zu zahlen. Die Begründung: Das Café profitiere von seiner Musik. Wenn ihn das Café nicht dafür vergüte, sollte es auch kein Geld von ihm für das Zuckerwasser bekommen.

Der Wirt widersprach, der Streit eskalierte zum sogenannten Zuckerwasserprozess. Das Gericht entschied zu Gunsten des Urhebers: Der Cafébetreiber durfte Bourgets Musik nur mit dessen Erlaubnis aufführen. Und er hatte ihn für diese öffentliche Aufführung zu bezahlen. Dieses Urteil bildete den Grundstein für die erste Verwertungsgesellschaft der Welt, die französische SACEM.

Faire Beteiligung

Das französische Beispiel machte auch in Deutschland Schule. Komponisten um Richard Strauss gründeten 1903 die Anstalt für musikalische Aufführungsrechte (AFMA) als Vorläufer der GEMA. Heute hat die GEMA über 70.000 Komponisten, Textdichter und Musikverleger als Mitglieder und repräsentiert darüber hinaus rund zwei Millionen Rechteinhaber aus aller Welt. Für den einzelnen Urheber wäre es sehr aufwändig, mit jedem Musiknutzer die nötigen Tarife und Lizenzverträge selbst abzuschließen. Die GEMA übernimmt diese Aufgabe. Die Nutzer wiederum melden ihren Musikeinsatz bei der GEMA an,leisten die entsprechende Lizenzvergütung und dürfen dann das weltweite Musikrepertoire nutzen. Das eingenommene Geld verteilt die GEMA nach Abzug der Verwaltungskosten vollständig an die Mitglieder. Damit sorgt die GEMA dafür, dass die Urheber einen gerechten Lohn für ihre Arbeit bekommen und sich auf ihr kreatives Schaffen konzentrieren können.

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