Modernisierung des EU-Urheberrechts

Zur Modernisierung des EU-Urheberrechts

Für die Europäische Kommission wie auch für das Europäische Parlament steht bei der Modernisierung des EU-Urheberrechts der faire Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten im Vordergrund. Im Mai hat die Kommission ihre Strategie für den digitalen Binnenmarkt vorgestellt und ihre Überlegungen zur Modernisierung des Urheberrechts konkretisiert.

Wie kann das Urheberrecht in Brüssel fit für das digitale Zeitalter gemacht werden?

Dabei geht es zum einen um die Frage, wie der grenzüberschreitende Zugang zu digitalen Inhalten für Verbraucher verbessert werden kann. Gerade hier nimmt die Musikbranche eine Vorreiterrolle ein: Verwertungsgesellschaften wie die GEMA investieren in die Entwicklung von zukunftsweisenden Lizenzlösungen. Das Joint Venture von GEMA, PRS for Music und STIM wird die Lizenzierung von neuen europaweit tätigen Online-Musikdiensten weiter vereinfachen.

Zum anderen geht es um eine angemessene Beteiligung der Kreativschaffenden an der Wertschöpfung im Online-Bereich. Diesen Aspekt hat zuletzt auch das Europäische Parlament im Evaluationsbericht zur EU-Urheberrechtsrichtlinie mit Nachdruck unterstrichen. Darin wird die Kommission unter anderem aufgefordert, „Lösungen für die Verlagerung der Wertschöpfung von Inhalten auf die Dienste auszuarbeiten“. Konkret schlägt das Parlament vor, den rechtlichen Status und die Haftung von Plattformbetreibern in Bezug auf Urheberrechte klarzustellen. Wichtig ist jetzt, dass diese Vorschläge umgesetzt werden.

Keine radikalen Änderungen im Rahmen der Modernisierung des EU-Urheberrechts

Seit Verabschiedung der Urheberrechtsrichtlinie im Jahr 2001 hat sich das legale Angebot an kreativen Inhalten erheblich verbessert. In der EU gibt es heute mehr Online-Musikdienste als in den USA. Diese dynamische Entwicklung darf nicht durch radikale Änderungen des bestehenden Rechtsrahmens aufs Spiel gesetzt werden, wie beispielsweise der Einführung eines EU-weiten Urheberrechtstitels oder einer Aufhebung des Territorialitätsprinzips. Bei der Weiterentwicklung des digitalen Binnenmarkts für kreative Inhalte muss es darum gehen, Hindernisse zu beseitigen, um Angebote schaffen zu können – und nicht darum, bestimmte Angebote gesetzlich zu erzwingen.

Wo liegen die Chancen, die Situation für Urheber im Rahmen der Modernisierung zu verbessern?

Das größte Problem, dem sich Urheber seit vielen Jahren ausgesetzt sehen, ist die ungerechte Verteilung der Wertschöpfung in der digitalen Wirtschaft. Im Online-Bereich wird mit kreativen Inhalten eine erhebliche Wertschöpfung erzielt. Wirtschaftlich profitieren bisher aber vor allem Plattformbetreiber, die sich unter Berufung auf Haftungsprivilegierungen ihrer Verantwortung entziehen, Urheber angemessen für die Nutzung ihrer Werke zu entlohnen. Die Modernisierung des Urheberrechts bietet jetzt die große Chance, diesen Wertetransfer von Kreativschaffenden zu Plattformbetreibern zu stoppen und das Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft für Wachstum und Arbeitsplätze in Europa voll auszuschöpfen. Urheber müssen endlich fair an der Wertschöpfung in der digitalen Wirtschaft beteiligt werden.

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