2007 hat die GEMA als erste Verwertungsgesellschaft einen Vertrag mit YouTube geschlossen, der die Verwendung urheberrechtlich geschützter Musikwerke auf der streamingbasierten Internet-Video-Plattform regelte. Ende März 2009 lief dieser Vertrag aus. Die anschließenden Verhandlungen über einen Folgevertrag verliefen bislang ohne konkretes Ergebnis.
Worum geht es?
Wir fordern, dass die Urheber für die Nutzung ihres urheberrechtlich geschützten Repertoires angemessen entlohnt werden müssen.
FAQs
Fragen und Antworten zur Entwicklung der letzten Jahre: Lizenzpflicht, Schadensersatz, Verfahren und Sperrtafeln.
Chronologie der Ereignisse
Während andere Online-Anbieter Einigungen mit der GEMA über eine angemessene Vergütung der Urheber erzielen, steht die Einigung mit YT aus.