WORUM GEHT ES?

Am 28. April 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag den Entwurf für ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG). Damit wurde das bisherige Urheberrechtswahrnehmungsgesetz abgelöst. Aus Sicht der GEMA ist das VGG ein Bekenntnis der Politik zum System der kollektiven Rechtewahrnehmung. Es kombiniert europäische Vorgaben mit bewährten Grundprinzipien des Wahrnehmungsrechts. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie gibt es nun einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für die grenzüberschreitende Lizenzierung. Darüber hinaus sind viele Standards, die in Deutschland seit Jahrzehnten gelten, in Zukunft für alle EU-Länder verpflichtend.

  • Am 15. Januar 2016 fand im Deutschen Bundestag die Erste Lesung des von der Bundesregierung am 11. November 2015 beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechtsrahmens für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften statt.
  • Am 17. Juni 2015 hatte das Bundesministerium für Justiz und den Verbraucherschutz (BMJV) den erwarteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht. Verbände und Institutionen konnten bis zum 14. August zum Entwurf Stellung zu nehmen.
  • Die EU-Richtlinie zum Wahrnehmungsrecht  war am 10. April 2014 in Kraft getreten. Mit der Richtlinie sollen erstmals einheitliche Mindeststandards im Bereich des Wahrnehmungsrechts geschaffen und ein rechtssicherer Rahmen für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften in Europa hergestellt werden. Mit dem VGG werden die Vorgaben der EU-Richtlinie vom Bundesgesetzgeber in nationales Recht überführt.

 

WAS SAGT DER KOALITIONSVERTRAG DAZU?

 Zur Rolle der Verwertungsgesellschaften heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD:

Wir wollen die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften stärken und insbesondere die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften effektiver ausgestalten.

 

Was ist aus Sicht der GEMA zu beachten?

Wenn Deutschland auch weiterhin ein attraktiver Markt für Kulturschaffende und die Kreativwirtschaft bleiben soll, muss für die deutschen Verwertungsgesellschaften im Vergleich zu ausländischen Schwestergesellschaften und privatwirtschaftlichen Lizenzagenturen ein „Level Playing Field“ geschaffen werden, indem dort, wo das aktuelle Wahrnehmungsgesetz strenger ist als die europäischen Regeln, Wettbewerbsnachteile beseitigt werden. Gerade auch auf dem Gebiet der multiterritorialen Lizenzierung von Onlinenutzungen benötigen die Verwertungsgesellschaften Rechtssicherheit für ihre grenzübergreifende Tätigkeit und einen Rechtsrahmen für den von der Richtlinie vorgesehenen Wettbewerb zwischen den Gesellschaften um Rechteinhaber.
Ein weiterer Regelungskomplex betrifft Fragen der Informationspolitik und Transparenz von Verwertungsgesellschaften. Anders als die häufigen Vorwürfe gegenüber der GEMA vermuten lassen, erfüllen wir auch hier bereits die überwiegende Mehrheit der neuen Vorgaben, ohne dazu im Einzelnen durch das aktuelle Wahrnehmungsgesetz verpflichtet zu sein. Die GEMA informiert Mitglieder, Nutzer und Öffentlichkeit u. a. auf der ständig aktualisierten GEMA-Website, im Mitglieder-Magazin „virtuos“, in regelmäßigen Newslettern und im GEMA-Jahrbuch. Darüber hinaus wurde in den letzten Jahren die Transparenz der Tarifstrukturen in verschiedenen Reformen optimiert. In der Praxis besteht hier kaum Anpassungsbedarf.
Die Vereinfachung der grenzüberschreitenden Lizenzierung ist von entscheidender Bedeutung für die weitere Entwicklung des digitalen Binnenmarkts für kreative Inhalte. Europaweit tätige Online-Dienste benötigen europaweite Lizenzen. Verwertungsgesellschaften bieten bereits europaweite Lizenzen für ihr eigenes Repertoire an. Im Interesse einer vereinfachten Rechteklärung hält die Richtlinie Verwertungsgesellschaften dazu an, ihre Rechtekataloge („Repertoires“) zur europaweiten Lizenzierung zu bündeln. Aus Sicht der GEMA ist dies der beste Weg, um die Fragmentierung der europäischen Rechtelandschaft zu überwinden. Der Aufbau europäischer Lizenzierungsplattformen, die Repertoires bündeln und zur europaweiten Nutzung im digitalen Binnenmarkt anbieten, sollte weiter gefördert werden.

Aktuelle Blogbeiträge und Nachrichten zum Thema finden Sie hier: #VGG

 

WEITERFÜHRENDE LINKS

EU-Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechtsrahmens für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften

Stellungnahme des Bundesrates vom 29.01.2016

Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 03.02.2016 (Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung), Drucksache 18/7453

Stellungnahme der GEMA zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 17.2.2016 im Deutschen Bundestag

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 27.04.2016

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.04.2016

Plenarprotokoll der 167. Sitzung vom 28.04.2016, TOP 12 ab 16460 B

VGG tritt am 01.06.2016 in Kraft – Gesetzestext