Mit PLAI by GEMA bringt die GEMA gemeinsam mit mehreren Partnern einen kuratierten und individuell anpassbaren Musikdatensatz für Anbieter von KI-Tools auf den Markt. Der Datensatz wurde speziell für das Training von KI-Anwendungen entwickelt und verbindet hochwertige Musikdaten mit den dafür erforderlichen Rechten. PLAI by GEMA ist das erste Angebot dieser Art in Europa, das Soundfiles, umfassende Metadaten sowie Urheber- und Masterrechte skalierbar aus einer Hand bündelt. Das Produkt richtet sich an Anbieter von KI-Musiktools, die Musikschaffende im Produktionsprozess unterstützen und deren Ergebnisse nicht mit den verwendeten Trainingswerken konkurrieren.
Auf Einladung von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Musikbranche zu einem Runden Tisch im Bundeskanzleramt.
Vom 5. bis 7. Mai 2026 kamen rund 1.200 Mitglieder aus Komposition, Text und Musikverlagen in den Berliner Atelier Gardens zur jährlichen Mitgliederversammlung zusammen. Im Zentrum standen richtungsweisende Entscheidungen zur kulturellen Förderung sowie zentrale Zukunftsfragen des kreativen Schaffens – von Künstlicher Intelligenz bis zur Dynamik des Streaming-Markts.
Höhere Ausschüttung und niedrigere Kosten: Die GEMA hat das Geschäftsjahr 2025 mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen.
Das Europäische Parlament hat am 10. März den Initiativbericht zu „Urheberrecht und generative KI“ verabschiedet. Der Europaabgeordnete Axel Voss (CDU) war als Berichterstatter maßgeblich an der inhaltlichen Ausarbeitung und den Verhandlungen im Parlament beteiligt. Im Interview mit der GEMA erläutert er, welche Schwerpunkte der Bericht setzt, warum faire Regeln für generative KI dringend notwendig sind und wie es nun politisch weitergeht.
Vor dem Landgericht München wurde heute das Verfahren der GEMA gegen die US-amerikanische KI-Anbieterin Suno Inc. (Suno) wegen KI-generierter Audioinhalte verhandelt. In einem bis auf den letzten Platz besetzten Saal ging es um die Frage, ob Suno geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in ihrem KI-Tool zu Trainingszwecken verwendet, gespeichert, wiedergegeben und dabei das Urheberrecht verletzt hat. Es ist das erste Verfahren in Europa, das die Nutzung von Audioinhalten durch KI-Unternehmen zum Gegenstand hat. Im November vergangenen Jahres hatte die GEMA bereits eine Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen OpenAI wegen der Nutzung von Songtexten gewonnen.


















