Vor dem Landgericht München wurde heute das Verfahren der GEMA gegen die US-amerikanische KI-Anbieterin Suno Inc. (Suno) wegen KI-generierter Audioinhalte verhandelt. In einem bis auf den letzten Platz besetzten Saal ging es um die Frage, ob Suno geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in ihrem KI-Tool zu Trainingszwecken verwendet, gespeichert, wiedergegeben und dabei das Urheberrecht verletzt hat. Es ist das erste Verfahren in Europa, das die Nutzung von Audioinhalten durch KI-Unternehmen zum Gegenstand hat. Im November vergangenen Jahres hatte die GEMA bereits eine Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen OpenAI wegen der Nutzung von Songtexten gewonnen.
On 12 and 13 February 2026, GEMA hosted the “International Screen Composers Leadership Summit” in Berlin, held on the margins of the Berlinale. More than 80 participants from overseas and across the globe gathered for two days of strategic dialogue on the future of screen composers, film music, copyright protection and collective management in a rapidly changing environment.
Gastkommentar von Europaabgeordneten Hannes Heide
Kürzlich feierte das „Parliament of Pop“ in Brüssel seine Premiere – ein neues Forum, das die europäische Musikszene unmittelbar mit der Politik vernetzt. Aus mehr als 20 Ländern kamen Musikschaffende, Promoter, Veranstalter und Branchenvertreter zusammen und diskutierten mit Abgeordneten über die drängendsten Herausforderungen der Musikindustrie.
Aus Sicht der GEMA droht die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Risiko für die Musikkultur zu werden. Durch den Wegfall von Kultur- und Spartensendern würde die Sichtbarkeit und Förderung von Nischenmusik, kleineren Musikgenres und unabhängigen Musikschaffenden geschwächt. Auch die wirtschaftliche Existenz vieler Kreativschaffender wäre gefährdet.
Von Chancen und der Verantwortung, die Zukunft aktiv zu gestalten
Von der ersten Idee bis zum fertigen Track: Generative Künstliche Intelligenz stellt die Musikwelt gerade auf den Kopf. Doch was bedeutet das für die Menschen hinter der Musik? Wie lässt sich das Potenzial von KI-Technologien verantwortungsvoll nutzen, ohne dass die menschliche Kreativität in den Hintergrund gedrängt wird? Welche Rahmenbedingungen braucht es, damit KI ein Werkzeug bleibt – und nicht zum Ersatz wird?
Im weltweit beachteten Verfahren der GEMA gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter OpenAI hat das Landgericht München heute ein sehr klares Urteil gesprochen: OpenAI verletzt mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht. Erstmals wurde in Europa die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch generative KI-Systeme rechtlich bewertet und zugunsten der Kreativen entschieden.

































































