Bundestag und Bundesrat beschließen Modernisierung des Urheberrechts

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, dem 20. Mai 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/29894) angenommen. Am 28. Mai 2021 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu. Am 7. Juni 2021 trat es in Kraft. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinien fristgerecht um.

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Bundestag und Bundesrat stimmen Neuregelung der Verlegerbeteiligung zu

In der letzten Sitzungswoche des Jahres 2016 haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat der Novelle des Urhebervertragsrechts und den Neuregelungen des VGG zur Verlegerbeteiligung zugestimmt. Mit dieser Gesetzesänderung, für die sich die GEMA bereits im Sommer 2016 eingesetzt hat, wird die Verlegerbeteiligung bei der GEMA wieder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt.

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Gastbeitrag Minister Peter Friedrich

EU-Urheberrecht: Chancen der Digitalisierung und angemessene Vergütung kombinieren

Die Modernisierung des europäischen Urheberrechts steht im Rahmen der EU-Strategie für einen digitalen Binnenmarkt an. Die deutschen Länder haben sich im Juli zu dem Vorhaben von EU-Digitalkommissar Oettinger positioniert. Baden-Württembergs Bundesrats- und Europaminister Peter Friedrich (SPD) plädiert für einen fairen Ausgleich zwischen Urhebern und Verbrauchern.

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