Berliner Büro der GEMA

Erste Lesung zum Urheberrecht im Deutschen Bundestag

Am Freitag, dem 26. März, fand im Deutschen Bundestag die Erste Lesung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes statt. Für Punkt 30 der Tagesordnung “Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt” waren insgesamt 30 Minuten Redezeit vorgesehen.

Eine höchst anspruchsvolle Aufgabe

Christine Lambrecht, Bundesministerin für Justiz und  den Verbraucherschutz, eröffnete die Erste Beratung. In ihrer Rede bezeichnete sie den Beschluss der Richtlinie durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament im Jahr 2019 als “ein längst überfälliges Update für das europäische Urheberrecht”. Die nun bevorstehende Umsetzung in deutsches Recht sei “eine höchst anspruchsvolle Aufgabe”, so die Ministerin weiter.

Der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion, Ansgar Heveling MdB hob als Stichworte des Gesetzentwurfes die “Förderung von Lizenzen” sowie “das Schließen des Value Gap, der Wertschöpfungslücke bei digitaler Verwertung” hervor. SPD-Berichterstatter Florian Post MdB verwies darauf, dass der Gesetzentwurf ein Paradigmenwechsel bzw. die Grundlage für eine faire und angemessene Vergütung für die Kreativen sei.

GEMA sieht Verbesserungsmöglichkeiten

Die GEMA sieht zu einzelnen Punkten des Regierungsentwurfes noch Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere folgende:

  • Angesichts des wegfallenden Melodienschutzes muss die Schrankenregelung in §51a eng umgrenzt werden, sowohl im Gesetzestext als auch in der Gesetzesbegründung.
  • Bei Verletzungen des Urheberpersönlichkeitsrechts müssen Rechteinhaber eine sofortige Sperrung erwirken können – auch wenn es sich um eine vermeintliche „Bagatellnutzung“ von weniger als 15 Sekunden handelt.
  • Gesetzlich erlaubte Nutzungen müssen grundsätzlich mit einem umfassenden Vergütungsanspruch der Kreativen verknüpft werden, was bisher nur lückenhaft umgesetzt ist.
  • Es sollte klargestellt werden, dass Einnahmen aus neuen gesetzlichen Vergütungsansprüchen soweit möglich nutzungsbezogen ausgeschüttet werden.
  • Bei den Regelungen zur Verlegerbeteiligung sind administrative Vereinfachungen notwendig, die der speziellen Situation in der Musikbranche Rechnung tragen.

Bundesrat verabschiedet Stellungnahme

In der 1002. Sitzung am 26. März hat auch der Bundesrat seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verabschiedet. Die Empfehlungen der Länderkammer werden in die Beratungen des Deutschen Bundestages einfließen.

 

 

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