Warum die Reform des Urheberrechts eine Chance für die Musikbranche ist

Der von der Bundesregierung im Februar vorgelegte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Urheberrechts wird aktuell im Bundestag beraten. Die Reform will die großen Online-Plattformen in die Verantwortung nehmen – ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Fairness für Kreative im Internet. Darüber hinaus sollen bewährte Instrumente des Urheberrechts für das 21. Jahrhundert aktualisiert und abgesichert werden. Die GEMA sieht die Vorschläge als große Chance für die Musikbranche.

Von Dr. Harald Heker

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GEMA begrüßt Vorschläge zur Modernisierung des Urheberrechts

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der 2019 verabschiedeten EU-Urheberrechtsrichtlinie präsentiert. Aus Sicht der GEMA stellen die vorgeschlagenen Regelungen eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen im Bundestag dar. Dennoch besteht bei einzelnen Punkten Nachbesserungsbedarf.

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GEMA stabilisiert Gesamteinnahmen mit Ertragsplus

Die GEMA verzeichnet im Geschäftsjahr 2017 erneut einen Einnahmenzuwachs für ihre Mitglieder: Mit mehr als einer Milliarde Euro (1.074,3 Mio. EUR) erzielte die Musikverwertungsgesellschaft im Geschäftsjahr 2017 ein Ertragsplus von rund 5 % gegenüber dem Vorjahr. Damit setzt sie die wirtschaftlich positive Entwicklung für die von ihr vertretenen mehr als 72.000 Mitglieder sowie über zwei Millionen Rechteinhaber aus aller Welt weiter fort.

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Deutscher Kulturrat zum Urheberrecht: Dringender Handlungsbedarf auf europäischer Ebene

Die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft braucht ein starkes Urheberrecht, um wettbewerbsfähig zu sein! Der Deutsche Kulturrat fordert die für das Urheberrecht Verantwortlichen auf der europäischen Ebene, also Europäisches Parlament, Europäische Kommission und Europäischer Rat, auf, die Verlegerbeteiligung, die Schrankenregelung und die weiteren Themen, Vergriffene Werke, Value Gap und das Framing rasch neu zu regeln.

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GEMA-Mitgliederversammlung: Musikautoren und Verleger stimmen eindeutig für gemeinsame Beteiligung

Vom 22. bis 24. Mai 2017 fand in München die jährliche Mitgliederversammlung der GEMA statt. Beherrschendes Thema war die Neuregelung der Verlegerbeteiligung. Erstmals wurden die neuen elektronischen Mitwirkungsrechte für die Mitglieder der GEMA nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) umgesetzt. Im Rahmen der Hauptversammlung nahmen hr2-Kultur und SWR4 den Radiokulturpreis entgegen. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wählte der Aufsichtsrat Dr. Ralf Weigand zu seinem neuen Vorsitzenden, nachdem Prof. Dr. Enjott Schneider nach fünf Jahren den Vorsitz abgab.

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Gesetzesänderung ermöglicht Vorverlegung von Ausschüttungsterminen

Am 24. Dezember 2016 trat eine Novelle des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) zur Verlegerbeteiligung in Kraft, die es der GEMA erlaubt, in Zukunft Urheber und Verleger an Nutzungsrechten wieder gemeinsam und unabhängig vom Rechtefluss zu beteiligen. Diese Entwicklung wirkt sich positiv auf die bereits verschobenen Ausschüttungstermine 2017 aus, denn einige Termine können nun vorgezogen werden.
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Bundestag und Bundesrat stimmen Neuregelung der Verlegerbeteiligung zu

In der letzten Sitzungswoche des Jahres 2016 haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat der Novelle des Urhebervertragsrechts und den Neuregelungen des VGG zur Verlegerbeteiligung zugestimmt. Mit dieser Gesetzesänderung, für die sich die GEMA bereits im Sommer 2016 eingesetzt hat, wird die Verlegerbeteiligung bei der GEMA wieder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt.

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Kammergericht entscheidet gegen Verlegerbeteiligung in der GEMA

Das Kammergericht in Berlin hat am 14. November 2016 entschieden, dass die GEMA ihre Musikverleger nicht mehr wie bisher an den Einnahmen beteiligen darf. Die GEMA vertritt jedoch weiterhin die Auffassung, dass Urheber und Verleger an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften partizipieren sollen, wenn ein Urheber dies mit seinem Verlag vereinbart.

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