Verfassungsrechtliche Studie von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio

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Urheber dürfen nicht aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen um die Vergütung ihrer Leistung gebracht werden. Den deutschen wie den europäischen Gesetzgeber trifft die Pflicht, im Internet urheberrechtliche Vergütungsansprüche durchzusetzen. So lautet das zentrale Ergebnis der Studie „Urheberrecht und Kunstfreiheit unter digitalen Verwertungsbedingungen“ von Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio, die der frühere Bundesverfassungsrichter auf dem politischen Neujahrsempfang der GEMA am 31. Januar in Berlin vorstellte.

Fotos: Frank Nürnberger

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