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Bundestag und Bundesrat beraten Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht

Am 3. Februar hat das Bundeskabinett etwas später als geplant den Regierungsentwurf eines “Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes” (RegE) beschlossen. Mit der Überweisung in den Deutschen Bundestag beginnt noch im März das parlamentarische Verfahren zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht.

Im Eilverfahren durch den Bundesrat

Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, die Digital Single Market (DSM) – Richtlinie (EU) 2019/790 bis zum 7. Juni 2021 in deutsches Recht umzusetzen. Deshalb behandelt der Bundesrat den Gesetzentwurf im März im Eilverfahren und wird in seiner Sitzung am 26. März darüber abstimmen. Die Erste Lesung des Regierungsentwurfs im Deutschen Bundestag findet ebenfalls am 26. März statt.

Fachgespräche und Anhörungen

Bereits am 24. Februar führte der mitberatende Ausschuss für Kultur und Medien ein Fachgespräch zum Thema Urheberrecht durch, in dem Michael Duderstädt die Position der GEMA vertrat. Die Öffentliche Anhörung des federführenden Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz ist für den 12. April geplant.

Die Ende März erscheinende GEMA-Mitgliederzeitschrift „virtuos“  wird die Umsetzung der Richtlinie als Titelthema aufgreifen.

 

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