Transfer of Value / Value Gap

Lösungsansätze im EU-Richtlinienvorschlag zum Urheberrecht

Wie Online-Plattformen die Wertschöpfung im Internet vereinnahmen – zulasten der Kreativschaffenden

 

Online-Plattformen dominieren den Markt für kulturelle und kreative Werke im Internet.

Die Plattformen basieren hauptsächlich auf Inhalten, die von Nutzern hochgeladen werden (sog. User Uploaded Content, kurz UUC).

Die Plattformbetreiber nutzen rechtliche Schlupflöcher aus, um die Urheber der Werke entweder gar nicht oder deutlich unter Wert zu vergüten.

Dies führt zu einem Wertetransfer: Plattformbetreiber vereinnahmen einen Großteil der Wertschöpfung, die mit kulturellen und kreativen Werken erzielt wird, ohne die Kreativschaffenden fair am Gewinn zu beteiligen.

Dieser Wertetransfer hat einen ineffizienten und unfairen Markt geschaffen, der langfristig die Existenz der Kultur- und Kreativwirtschaft in der EU bedroht. Die vorhandenen Potentiale des Online(Binnen)markts von Europa bleiben ungenutzt.

 

 

EU-Richtlinie zum Urheberrecht: So gehen Artikel 13 und Erwägungsgrund 38 das Problem an

 

 

 

Informationen zu ausgewählten Aspekten, die in Bezug auf den Kommissionsvorschlag diskutiert werden:

 

 

  • Klarstellung der “Safe Harbour”-Haftungsregeln (mehr dazu…)

 

  • Wissenschaftliche Stellungnahmen und weitere Quellen zum Thema “Transfer of Value” / “Value Gap”  (mehr dazu…)

 

 

Weiterführende Informationen vom Dachverband der europäischen Verwertungsgesellschaften GESAC zum Thema Wertetransfer finden Sie auf authorsocieties.eu