Privatkopie – WORUM GEHT ES?

Grundsätzlich dürfen Urheber darüber bestimmen, was mit ihren Werken passiert. Die Privatkopie stellt eine Ausnahme von dieser Regel dar – im Interesse der privaten Nutzer. Sie gibt Verbrauchern die Freiheit, geschützte Werke im privaten Bereich zu vervielfältigen – auf legale Weise, die ihre Privatsphäre in keiner Weise beeinträchtigt. Als Ausgleich für die Nutzung ihrer Werke erhalten Urheber die sogenannte Privatkopievergütung.

Die Vergütung von Privatkopien erfolgt als Zuschlag auf den Preis von Geräten oder Medien zum Anfertigen oder Speichern von Vervielfältigungen. Die Verhandlungen mit den Geräteherstellern und –importeuren übernimmt in Vertretung für die Urheber die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Sie fordert die Pauschalabgabe ein und verhandelt die Tarifhöhen, welche auf der Grundlage einer regelmäßigen Analyse des Nutzerverhaltens berechnet werden. Die ZPÜ verteilt das Vergütungsaufkommen an ihre Gesellschafter (u. a. GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst).

 

Zur Bedeutung der Privatkopie

 
Neue digitale Geschäftsmodelle, Online Service Provider und Gerätehersteller hängen von der breiten Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen Inhalten ab. Die Nachhaltigkeit dieser Modelle basiert auf der Nachhaltigkeit der Schaffung kreativer Inhalte. Die Privatkopievergütung, welche die Rechteinhaber für die Nutzung ihrer Werke erhalten, ist nicht nur fair, sondern setzt wichtige wirtschaftliche Anreize für die Schaffung kreativer Inhalte.
Grundsätzlich dürfen Urheber darüber bestimmen, was mit ihren Werken passiert. Die Privatkopie stellt eine Ausnahme von dieser Regel im Interesse der privaten Nutzer dar. Eine Abschaffung dieser Ausnahme stellt insofern nicht in erster Linie das Recht der Urheber auf Vergütung in Frage, wohl aber die urheberrechtliche Privilegierung der privaten Nutzung. Wer die Privatkopie abschaffen oder im digitalen Bereich durch „Lizenzlösungen“ ersetzen will, schafft nicht nur die Vergütungspflicht für Hersteller ab, sondern nimmt dem privaten Verbraucher die Freiheit, geschützte Werke im privaten Bereich nach Belieben zu vervielfältigen.
Auf den vielen verschiedenen Abspielgeräten in einem modernen Haushalt (z.B. MP3 Player, Mobiltelefone etc.) werden im digitalen Zeitalter in ganz erheblichem Umfang Privatkopien angefertigt. Eine Lizenzpflicht für solche bislang unproblematischen Vervielfältigungen im privaten Bereich würde es mit sich bringen, dass diese Nutzungsmöglichkeiten durch restriktive Geschäftsbedingungen und den verstärkten Einsatz von technischen Schutzmaßnahmen (wie dem sog. Digital Rights Management) eng kontrolliert und ggf. untersagt werden müssten. Eine Überwachung und ggf. auch Abmahnungen bis in den privaten Bereich hinein wären die Konsequenz. Eine Streichung der Privatkopieschranke würde daher tendenziell dazu führen, private Nutzer in die Illegalität zu drängen.
Ein Vergleich zwischen den EU-Mitgliedstaaten verdeutlicht, dass die Existenz (oder die Abschaffung) der Privatkopievergütung keine direkte Auswirkung auf den Preis der Geräte hat. Eine „Abschaffung“ der Privatkopie würde die Freiheit der Verbraucher erheblich einschränken, wobei es mehr als fraglich ist, ob die Verbraucher finanziell entsprechend entlastet würden.
Gesetzliche Vergütungsansprüche wie die Privatkopie verbinden Rechtssicherheit für Digital Service Provider und Verbraucher mit geringen Transaktionskosten. Insofern ist die Privatkopie voll kompatibel mit neuen digitalen Geschäftsmodellen. Der Vergleich mit der Rechtslage in den USA zeigt, dass klar definierte Ausnahmen und Schrankenbestimmungen einer unbestimmten fair use -Ausnahme in den Fragen der Rechtssicherheit und Investitionssicherheit überlegen sind.
Aus Sicht der GEMA bietet die Privatkopie Vorteile für Verbraucher und Rechteinhaber und hat sich als System grundsätzlich bewährt. Dennoch ist es richtig, dass die Privatkopie im digitalen Bereich durch Lizenzmodelle ergänzt (aber nicht ersetzt) werden kann. Beide Systeme können komplementär sein. Der (europäische) Rechtsrahmen sollte daher die Koexistenz beider Systeme zulassen. In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass auch neue Streaming- und Cloud-Dienste Kopiervorgänge umfassen, die unter die Privatkopie fallen.

Aktuelle Blogbeiträge und Nachrichten zum Thema finden Sie hier: #Privatkopie

 

WEITERFÜHRENDE LINKS

Stellungnahme der ZPÜ

“Schrankenpapier” des Deutschen Kulturrats