Modernisierung des Urheberrechts in Europa
Am 17. Mai 2019 wurden sowohl die neue Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (EU 2019/790) als auch die neue SatCab-Online-Richtlinie (EU 2019/789) im Amtsblatt der EU veröffentlicht, nachdem zuvor das EU-Parlament (26. März) und der Rat der EU (15. April) grünes Licht für beide Texte gegeben hatten. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis Juni 2021 Zeit, um beide Richtlinien in ihr nationales Recht umzusetzen.
Die neuen EU-Regelungen zielen auf eine Stärkung der Rechteinhaber gegenüber Online-Plattformen ab und sollen den Zugang zu kreativen Inhalten im Online-Bereich durch eine vereinfachte Rechteklärung verbessern. Die GEMA hat die Verabschiedung beider Richtinien als Grundstein für ein zeitgemäßes Urheberrecht begrüßt.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Artikel 17 (früher Artikel 13) und weitere aktuelle Artikel finden Sie in unserem Blog.
Weiterführende Links
Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (EU 2019/790)
SatCab-Online-Richtlinie (EU 2019/789)
Fragen und Antworten der GEMA zu Artikel 17 (früher 13)
Pressemitteilung und weitere Infos des Europäischen Parlaments
Pressemitteilung und weitere Infos der EU-Kommission
Bericht des EU-Parlaments (in der am 12. September 2018 verabschiedeten Fassung)
Position der EU-Mitgliedstaaten zur Richtlinie vom 25. Mai 2018
Stellungnahme des Deutschen Kulturrats vom 20. November 2018
Gemeinsame Stellungnahme des Forums der Rechteinhaber zum Value Gap vom 25. April 2018
Stellungnahme des Deutschen Kulturrats zu EU-Urheberrecht und Value Gap vom 9. Februar 2018
Stellungnahme der GEMA zur Reform des europäischen Urheberrechts vom 28. Oktober 2016
Weitere Stellungnahmen sind auf der Webseite des BMJV abrufbar.