In der letzten Sitzungswoche des Jahres 2016 haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat der Novelle des Urhebervertragsrechts und den Neuregelungen des VGG zur Verlegerbeteiligung zugestimmt. Mit dieser Gesetzesänderung, für die sich die GEMA bereits im Sommer 2016 eingesetzt hat, wird die Verlegerbeteiligung bei der GEMA wieder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt.
Die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung hat den Monitoringbericht zur deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft für das Jahr 2015 vorgelegt. Demnach ist die Kultur- und Kreativwirtschaft weiter auf Wachstumskurs.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft präsentiert mit der Plattform „Kultur und Medien“ auf dem diesjährigen IT-Gipfel in Saarbrücken (16. und 17.11.) drei Best Cases für die Bildung mithilfe digitaler Medien aus den Branchen Musik, Computerspiele und Buch. Damit widmet sie sich dem zentralen Thema des IT-Gipfels „Lernen und Handeln in der digitalen Welt“.
Ab sofort bietet die GEMA ihren rund 70.000 Mitgliedern eine Auswahl an Versicherungspaketen an, die maßgeschneiderte Angebote für Musikschaffende enthalten. Versicherungsvermittler für das Leistungsangebot ist die Wulff von Sivers Versicherungsvermittlung GmbH.
Das Kammergericht in Berlin hat am 14. November 2016 entschieden, dass die GEMA ihre Musikverleger nicht mehr wie bisher an den Einnahmen beteiligen darf. Die GEMA vertritt jedoch weiterhin die Auffassung, dass Urheber und Verleger an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften partizipieren sollen, wenn ein Urheber dies mit seinem Verlag vereinbart.
Am 1. November 2016 haben die GEMA und die Online-Plattform YouTube einen Lizenzvertrag unterzeichnet, der auch den vertragslosen Zeitraum seit 2009 abbildet. Damit erhalten die von der GEMA vertretenen 70.000 Musikurheber und Verleger wieder eine Vergütung für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke.
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und das Europäische Patentamt (EPA) haben die zweite Ausgabe ihrer EU-weiten Studie zum Beitrag von geistigem Eigentum auf die europäische Wirtschaft in Bezug auf BIP, Beschäftigung, Löhne und Handel veröffentlicht.