Wie bereits in der Strategie für den digitalen Binnenmarkt angekündigt, hat die Europäische Kommission heute eine öffentliche Konsultation zur Rolle und Verantwortlichkeit von Online-Plattformen (wie z.B. Suchmaschinen, soziale Medien, Videoplattformen, App-Stores) in der digitalen Wirtschaft eingeleitet. Beiträge können bis in die zweite Dezemberhälfte eingereicht werden.
Mit einer Konsultation überprüft die Kommission urheber- und leistungsschutzrechtliche Vorschriften bei Satellitenrundfunk und Kabelweitersendung im Rahmen ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. Bis zum 16. November können Betroffene wie Rundfunkunternehmen, Filmproduzenten, Verwertungsgesellschaften, Satellitenbetreiber, Internet und Online-Dienstleiste, aber auch Verbraucher
GEMA, PRS for Music und STIM haben vergangene Woche die Verträge zur Gründung des ersten voll integrierten Lizenz- und Verarbeitungszentrums für den paneuropäischen Musikmarkt unterzeichnet. Die GEMA ist nun offizielle Gesellschafterin des Joint Ventures.
Die Gespräche zwischen den drei Verwertungsgesellschaften
GESAC Press Release
EP acknowledges the importance of authors’ rights in the digital era for strong and sustainable CCI
09/07/2015 – Today in Strasbourg, the JURI Committee report evaluating the InfoSoc Directive (2001/29/EC) was adopted by the European Parliament (EP). The European Grouping of Societies of Authors and Composers (GESAC) takes note of the result, and warmly congratulates the European Parliament for acknowledging its concerns on the welfare of authors and the need for caution in reforming copyright.
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments von 9. Juli: Künftige Vorschläge für eine Reform des EU-Urheberrechts im digitalen Zeitalter müssen einen angemessenen Rechts- und Interessenausgleich zwischen Urhebern und Verbrauchern gewährleisten. So steht es in einer Entschließung,
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg urteilte heute, dass YouTube für die auf seiner Plattform von Dritten bereitgestellten Inhalte als Störer haftet. Die grundsätzliche Verantwortung YouTubes im Rahmen der Störerhaftung wurde damit in zweiter Instanz bestätigt. Erhält YouTube einen Hinweis auf Rechtsverletzungen, hat die Google-Tochter zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, rechtlich geschützte Werke auf ihrer Plattform nicht mehr in Deutschland zugänglich zu machen. In einem anderen Verfahren hatte das Landgericht München I gestern eine Klage der GEMA auf Schadensersatz abgewiesen. YouTube wird derzeit im aktuellen Rechtsrahmen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auf der Plattform wirtschaftlich nicht zur Verantwortung gezogen.
Der Deutsche Kulturrat hat einige grundsätzliche Positionen zur Urheberrechtspolitik auf europäischer Ebene skizziert. In der Stellungnahme geht es um ausgewählte Themen wie Harmonisierung der Urheberrechtspolitik, Territorialität, Erhalt der Schutzdauer, Schrankenregeln für Bildung und Wissenschaft, Privatkopie mit Vergütungsansprüchen, Rechtsdurchsetzung und Beteiligung an der Wertschöpfung im Internet.
Die Europäische Kommission hat die Gründung eines gemeinsamen Lizenz- und Verarbeitungszentrums durch die Verwertungsgesellschaften aus Deutschland, Großbritannien und Schweden genehmigt. Das Joint Venture ermöglicht einen vereinfachten Zugriff digitaler Musikdienste auf Musikrechte sowie die schnellere und genauere Lizenzierung für Musikurheber und Verleger. Vom Einsatz modernster Systeme und Prozesse zur Datenverarbeitung profitieren mehr als 250.000 Mitglieder der Partnergesellschaften, Rechteinhaber weltweit sowie Anbieter digitaler Musikdienste. Das gemeinsame Lizenz- und Verarbeitungszentrum von GEMA, PRS for Music und STIM vereinfacht die paneuropäische Musiklizenzierung maßgeblich.
Am gestrigen Dienstag genehmigte die Europäische Kommission das geplante paneuropäische Joint Venture der Verwertungsgesellschaften
Der Ausschuss für Kultur und Bildung der Assemblée nationale und der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags haben sich nach ihrem Treffen im Dezember in Berlin am 2. und 3. Juni in Paris erneut getroffen, um sich über aktuelle Fragen der Kultur in beiden Ländern und in der Europäischen Union auszutauschen und gemeinsame Ansätze weiterzuentwickeln. Themenschwerpunkt war die Zukunft der Urheberrechte in Europa.
6. Mai 2015 – Die Europäische Kommission hat heute ihre Strategie für den digitalen Binnenmarkt vorgestellt. Das breit angelegte Maßnahmenpaket betrifft u.a. die Modernisierung des EU-Urheberrechts sowie die Rolle und Verantwortlichkeit von Online-Plattformen in der digitalen Wirtschaft. Die GEMA begrüßt die Vorschläge der Kommission und verweist auf inhaltliche Überschneidungen zur aktuellen Diskussion über die Novellierung des Telemediengesetzes auf Bundesebene.
In der heute vorgestellten Strategie für den digitalen Binnenmarkt unterstreicht die Europäische Kommission die Rolle des Urheberrechts als Motor für Wachstum in der digitalen Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund werden konkrete Maßnahmen