Kabinett beschließt VGG

Das Bundeskabinett beschließt VGG

Am 11. November 2015 hat die Bundesregierung den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechtsrahmens für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften beschlossen.

VGG kann kommen

Mit der Schaffung eines neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) verfolgt der deutsche Gesetzgeber das Ziel, bei der Anpassung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes an die Vorgaben der europäischen VG-Richtlinie zugleich auch die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag, „Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Privatkopievergütung schneller, effizienter und einfacher zu gestalten“, umzusetzen. Nun ist der Weg frei für das parlamentarische Verfahren.

Kabinett beschließt VGG

Die GEMA hat den Richtlinienprozess von Anfang an positiv gesehen, da durch die Regelungen erstmals einheitliche Mindeststandards im Bereich des Wahrnehmungsrechts und ein rechtssicherer Rahmen für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften in Europa geschaffen werden. Jetzt befindet sich das Gesetzgebungsvorhaben auf der politischen Zielgeraden. Der Entwurf der Regierung bildet zu großen Teilen die VG-Richtlinie ab und verbindet die europäischen Vorgaben mit bewährten Instrumenten aus dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. An einigen Stellen sieht die GEMA allerdings noch Nachbesserungsbedarf.

 

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