TMG verabschiedet

TMG verabschiedet

Gestern hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das neue Telemediengesetz (TMG) verabschiedet. Die Abgeordneten folgten der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Energie, der in seiner Sitzung am 1. Juni 2016 Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. beschlossen hatte.

TMG verabschiedet – freies W-LAN vs. Providerhaftung

Die 45-minütige Aussprache war von den Stichworten W-LAN und Störerhaftung dominiert. Die Abgeordneten der Regierungskoalitionen würdigten vor allem den Durchbruch für freie WLAN-Hotspots in Deutschland als großen Erfolg – über damit verbundene Risiken wurde weniger gesprochen.

Kernthema der Urheber

Der Gesetzentwurf hatte auch eines der zentralen Themen der Urheberinnen und Urheber zum Ziel – die Providerhaftung, d.h. eine bessere Rechtsdurchsetzung gegenüber Plattformen, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut. Dieses Vorhaben war im Koalitionsvertrag klar verankert. Einzelne Punkte werden erfreulicherweise in der Begründung der Beschlussempfehlung erneut konkret benannt:

 

„Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Überprüfung, ob es – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen des EuGH und dessen Differenzierung hinsichtlich der neutralen bzw. aktiven Rolle von Hostprovidern – einer Überarbeitung des regulatorischen Rahmens gerade für diese Hostprovider bedarf.“

 

[Es besteht die] „Notwendigkeit, dass die Urheber, Kreativen sowie Rechteinhaber und die Kreativwirtschaft als solche, die einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Vielfalt leisten, angemessen an der Wertschöpfung im Internet beteiligt werden. Dies gilt angesichts der angesprochenen technologischen Entwicklungen und der Etablierung einer Vielzahl von neuen Plattformen und Geschäftsmodellen insbesondere auch mit Blick auf die neuen Intermediäre und Plattformen. Auch hier muss eine angemessene Vergütung der Urheber und Rechteinhaber für kreative Online-Inhalte und die Beteiligung an digitaler Wertschöpfung auf Plattformen sichergestellt werden.“

Überweisung nach Brüssel

Dennoch: Es gibt im neuen Telemediengesetz keine nationale Regelung zur Frage der Haftung von Hostprovidern.

Die Abgeordneten haben das Thema in Form eines Entschließungsantrags nach Brüssel zu Kommissar Günther Oettinger überwiesen. Damit solle “die Umsetzung des Koalitionsvertrages in anderer Form adressiert werden”. Der Deutsche Bundestag fordert in seinem Entschließungsantrag nun “die Bundesregierung auf, … sich auf europäischer Ebene im Rahmen der aktuellen Konsultationsprozesse zur Verantwortlichkeit von Intermediären und Plattformen und zur Rechtsdurchsetzung… aktiv mit konstruktiven Vorschlägen einzubringen. Ziel muss sein, zügig rechtssichere Regelungen für schnelle und effektive Verfahren zur Rechtsdurchsetzung im Internet zu etablieren.“

Weitere Informationen zum “Transfer of Value” gibt es hier.

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