EU-Medienregulierung: Was bringen die neuen Regelungen für Urheberinnen und Urheber?

Das Europäische Parlament hat heute eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) beschlossen. Die Reform zielt darauf ab, die Spielregeln für die verschiedenen Anbieter im audiovisuellen Bereich anzugleichen. So sollen bestimmte Vorschriften der Medienregulierung künftig auch für reine Online-Dienste wie Netflix oder YouTube gelten. Eine Reihe von Maßnahmen zielt zudem darauf ab, die kulturelle Vielfalt im audiovisuellen Bereich zu stärken und europäische Werke zu fördern.

Mindestanteil europäischer Werke von 30 % bei Netflix & Co

Die neuen Regelungen sehen vor, dass Videoabrufdienste in ihren Katalogen künftig einen Anteil europäischer Werke von mindestens 30% vorhalten müssen. Bisher liegt der Anteil europäischer Werke auf diesen Video-on-Demand-Plattformen nach den Zahlen des European Audiovisual Observatory durchschnittlich bei rund 20%, wobei sich die Zahlen je nach Anbieter und Land teilweise erheblich unterscheiden.

Herausstellung europäischer Werke auf Video-on-Demand-Plattformen

Um den Zugang zu europäischen Werken zu verbessern und deren Auffindbarkeit zu gewährleisten, sollen Videoabrufdienste europäische Werke zudem bei der Präsentation „herausstellen“, wie beispielsweise durch einen eigenen Bereich für europäische Werke, spezielle Suchwerkzeuge oder eine angemessene Bewerbung der europäischen Werke, die auf dem Dienst verfügbar sind.

Abrufdienste können zur Filmförderung herangezogen werden

Darüber hinaus wird klargestellt, dass die Mitgliedstaaten Videoabrufdienste dazu verpflichten dürfen, „finanziell zur Produktion europäischer Werke beizutragen“, wobei die Höhe des Beitrags in jedem Land im Verhältnis zu den entsprechenden Einnahmen dort stehen soll. In der Vergangenheit hatten sich Betreiber von Abrufdiensten wie Netflix, Apple und Microsoft geweigert, in die deutsche Filmförderung einzuzahlen. Netflix hatte zuletzt vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen die Filmabgabe geklagt, obwohl das Unternehmen Presseberichten zufolge selbst von der deutschen Filmförderung profitiert.

Die neue Richtlinie muss noch formell vom Rat der EU angenommen werden. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

 

Weiterführende Links

Überarbeitete Vorschriften der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (vorläufige Fassung)

Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 2. Oktober 2018

Webseite des Rates zu audiovisuellen Mediendiensten

Webseite der Kommission zu audiovisuellen Mediendiensten

 

 

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