Bundestag und Bundesrat beschließen Modernisierung des Urheberrechts

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, dem 20. Mai 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/29894) angenommen. Am 28. Mai 2021 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu. Am 7. Juni 2021 trat es in Kraft. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinien fristgerecht um.

Guter Ausgleich zwischen Rechteinhabern, Kreativen und Internetnutzern

Der Rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner MdB, eröffnete die halbstündige Aussprache der Zweiten und Dritten Beratung des Gesetzentwurfes und zeigte sich in seiner Rede mit dem Ergebnis zufrieden: Mit dem Gesetz sei ein guter Ausgleich zwischen den Rechteinhabern, den Kreativen und den Internentnutzerinnen und -nutzern gelungen. Die Meinungsfreiheit werde ebenso gesichert wie faire Vergütungen für die Künstlerinnen und Künstler.

Ansgar Heveling MdB, Berichterstatter Urheberrecht der CDU-Fraktion hob in seinem Beitrag hervor, dass es sich mit dem Gesetz um die seit Jahren bzw. Jahrzehnten umfassendste Reform im Urheberrecht handle. Ziel sei der Schutz und die Wirksamkeit des Urheberrechts in der digitalen Welt und im digitalen Markt sowie eine europäische Harmonisierung. Lizenzen würden gefördert, die Wertschöpfungslücke geschlossen. Kern der deutschen Umsetzung sei das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, welches  erstmalig eine Vergütungspflicht für Plattformen konstituiere, die urheberrechtlich geschützte Werke verbreiten.

Oppostionsfraktionen erneuerten ihre Kritik

Die Sprecherinnen und Sprecher der Oppostionsfraktionen von AfD, FDP, Linksfraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellten in ihren Redebeiträgen ihre Kritikpunkte an der Umsetzung heraus. Dies spiegelte sich dann auch im Abstimmungsverhalten der Fraktionen: CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, AfD, FDP und Linksfraktion dagegen, die Grünen enthielten sich.

Gesetze treten in Kraft

Das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes trat am 7. Juni 2021 in Kraft. Das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz soll am 1. August 2021 in Kraft treten. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinien zum letztmöglichen Termin fristgerecht um.

 

 

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