Deutscher Bundestag verabschiedet Gesetz zum Urhebervertragsrecht

Am 15. Dezember verabschiedete der Deutsche Bundestag in seiner 209. Sitzung mit den Stimmen der Großen Koalition den “Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung”.

Die Fraktion DIE LINKE. brachte einen eigenen Entschließungsantrag ein, die Opposition mit den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte geschlossen gegen das Gesetz.

Die Abgeordneten der Großen Koalition sprachen in der Debatte von einem “guten Tag für die Kreativen.”

Im Mittelpunkt der Beratungen im Deutschen Bundestag stand das Ziel, Kreative angemessen zu vergüten und bei der Durchsetzung dieses bereits bestehenden Anspruchs zukünftig weiter zu stärken. So müssen von nun an zum Beispiel auch Häufigkeit und Ausmaß einer Werknutzung berücksichtigt werden. „Auskunftsanspruch“, „Verbandsklage“ und „Schlichtungsverfahren“ waren weitere Stichworte einer intensiven Debatte, welche am 14. Dezember im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz schließlich in eine Beschlussempfehlung mündete.

Auch zur Frage der gemeinsamen Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlagen haben sich die Abgeordneten im Rahmen des Urhebervertragsrechts auf eine neue nationale Regelung geeinigt. Dieses Ziel hatten sie bereits im Sommer im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz avisiert. Mit Fristverkürzung steht der Gesetzentwurf bereits heute im Deutschen Bundesrat zur Verabschiedung auf der Tagesordnung. Das Gesetz wird so voraussichtlich im 1. Quartal 2017 in Kraft treten.

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