GEMA würdigt Richard Strauss in einem Festkonzert
Als Gründungsmitglied der ersten Verwertungsgesellschaft für Musikwerke in Deutschland würdigte die GEMA den Komponisten, Dirigenten und Theaterleiter Richard Strauss. Mit dem Ziel, die Stellung der Musikautoren in der Gesellschaft zu stärken, definierte er bereits 1903 die Grundlagen der kollektiven Rechtewahrnehmung. Die Prinzipien der ersten Verwertungsgesellschaft bilden im Kern bis heute die Leitlinien der GEMA.
Anlässlich des 150. Geburtstags von Richard Strauss lud die GEMA am 27. September zu einem Empfang und Konzert in die Berliner Philharmonie ein. Rund 150 Gäste aus Politik und Kultur waren der Einladung gefolgt, darunter zahlreiche Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin sowie Mitglieder der Akademie Deutscher Musikautoren.
Bereits in der Einladung richtete der Präsident des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Norbert Lammert MdB, ein Grußwort an die Ehrengäste und hob die Bedeutung des Einsatzes von Richard Strauss für die Belange der Urheber hervor.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, würdigte in seiner Eröffnungsrede Richard Strauss als Verfechter für die Rechte der Urheber: „Noch im 19. Jahrhundert war in Deutschland der Gedanke schwach entwickelt, Komponisten am Erlös der Aufführungen zu beteiligen. Erst um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert gab es erste Bestrebungen, musikalische Aufführungsrechte kollektiv zu verwerten. Richard Strauss setzte sich dafür ein, dass Komponisten von ihrer Arbeit leben können müssen und forderte eine Beteiligung des Komponisten an den Einnahmen aus den Aufführungen seiner Musikwerke.“
Anschließend sprach der Aufsichtsratsvorsitzende der GEMA, Prof. Enjott Schneider, als Komponist über den Komponisten Richard Strauss, und lobte den Weltstar sämtlicher Opernbühnen und dessen Werk.
Der Strauss-Biograph und Publizist Dr. Daniel Ender beleuchtete in seinem Vortrag „Meister der Inszenierung“ eine eher unbekannte Seite des Komponisten Richard Strauss.
Im Anschluss an den Empfang hörten die Gäste das Konzert der Jungen Deutschen Philharmonie unter der Leitung von Lothar Zagrosek. Neben „Don Juan“ von Richard Strauss wurden Werke von Claude Debussy, Witold Lutoslawski und José Maria Sánchez-Verdú zur Aufführung gebracht.
Denn noch im 19. Jahrhundert war in Deutschland der Gedanke schwach entwickelt, Komponisten am Erlös der Aufführungen zu beteiligen. Erst um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert gab es erste Bestrebungen, musikalische Aufführungsrechte kollektiv zu verwerten. Um die Stellung der Musikautoren in der Gesellschaft zu stärken, gründete Richard Strauss gemeinsam mit Hans Sommer und Friedrich Rösch Anfang 1903 die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer, kurz GDT und bald danach die erste Verwertungsgesellschaft für Musikwerke in Deutschland – die Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht, kurz AFMA.
Eine Denkschrift gab Aufschluss über Sinn, Zweck und Arbeitsweise:
„Die Anstalt verfolgt keinerlei privatwirtschaftliche Zwecke, sie ist nur eine Vermittlungsstelle. Ein Geschäftsgewinn ist für sie ausgeschlossen. Von den eingegangenen Gebühren werden Verwaltungskosten abgezogen, ferner ein Betrag von 10 Prozent für die Unterstützungskasse der Genossenschaft. Sämtliche übrigen Einnahmen werden bis auf den letzten Pfennig an die bezugsberechtigten Tonsetzer, Textdichter und Verleger verteilt.“Diese Prinzipien gehen maßgeblich auf Richard Strauss zurück und sind im Kern bis heute die Leitlinien der GEMA, die später aus der AFMA entstand.