Öffentliche Anhörung zur Verlegerbeteiligung

Öffentliche Anhörung zur Verlegerbeteiligung

In einer öffentlichen Anhörung beschäftigte sich gestern (6. Juli 2016) der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit der Reform des Urhebervertragsrechts.

Im Mittelpunkt der Sitzung stand der Gesetzentwurf der Bundesregierung, zu dem die Abgeordneten insgesamt elf Sachverständige um ihre Stellungnahmen gebeten hatten. Die Tagesordnung war kurzfristig um den Punkt “Beteiligung von Verlegern an den Ausschüttungen gemeinsamer Verwertungsgesellschaften von Urhebern und Verlegern – Konsequenzen aus dem Urteil des BGH v. 21.4.2016, I ZR 198/13” erweitert worden. GEMA-Justiziar Dr. Tobias Holzmüller, VG-Wort-Geschäftsführer Dr. Robert Staats, der Justiziar des Börsenvereins, Prof. Dr. Christian Sprang, Journalist Henry Steinhau und RA Dr. Urs Verweyen nahmen dazu Stellung.

Das Bundesjustizministerium (BMJV) legte zur Anhörung „Regelungsvorschläge zur Sicherung der gemeinsamen Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlegern“ vor.

Darin führt das BMJV mit drei Änderungen und Ergänzungen des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) aus, wie eine nationale Regelung des deutschen Gesetzgebers übergangsweise bis zu einer grundlegenden und notwendigen Ergänzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie aussehen könnte.

Bereits in der ersten Lesung zum Regierungsentwurf am 9. Juni 2016 im Parlament hatten alle Redner der Regierungsfraktionen angekündigt, die Verlegerbeteiligung im Gesetzgebungsverfahren zum Urhebervertragsrecht aufzugreifen und nach einer nationalen Lösung zu suchen. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen bereits am 29. April bei der Verabschiedung des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) mit einem Entschließungsantrag ihre Absicht ausgedrückt, national weiterhin an einem gemeinsamen Zusammenwirken von Autoren und Verlegern, d.h. an einer Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften festzuhalten.

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