Verwertungsgesellschaftengesetz

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Verwertungsgesellschaftengesetz

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 17. Juni den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU (Verwertungsgesellschaftengesetz) über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) fertig gestellt.

BMJV veröffentlicht Referentenentwurf zum Verwertungsgesellschaftengesetz

Die entsprechende EU-Richtlinie war am 10. April 2014 in Kraft getreten. Sie muss nun bis zum April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

Einheitliche Regeln für kollektive Verwaltung von Urheberrechten in Europa

Mit der EU-Richtlinie sollen erstmals einheitliche Mindeststandards im Bereich des Wahrnehmungsrechts geschaffen und ein rechtssicherer Rahmen für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften in Europa hergestellt werden. Mit dem vorliegenden Entwurf zum VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz werden nun die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht überführt.

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