Weitersendung von TV- und Hörfunkprogrammen technologieneutral ausgestalten!
13 Organisationen und Institutionen – darunter ANGA, Bitkom, eco, vzbv, ARD/ZDF, GEMA, VG Bild-Kunst und VG Wort – sprechen sich in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung dafür aus, die Rechteklärung für die Weitersendung von TV- und Hörfunkprogrammen infrastruktur- und technologieneutral auszugestalten (Update: Mittlerweile wird die Erklärung von 14 Organisationen und Insitutionen getragen).
Neue EU-Verordnung zur Ergänzung der Satelliten- und Kabelrichtlinie
Die Forderungen beziehen sich auf den Verordnungsvorschlag zur Ergänzung der Satelliten und Kabelrichtlinie, der aktuell auf EU-Ebene diskutiert wird und den Zugang zu Fernseh- und Hörfunkprogrammen durch eine vereinfachte Rechteklärung verbessern soll.
Weitersendung infrastruktur- und technologieneutral ausgestalten
In der gemeinsamen Erklärung rufen die 13 Organisationen und Institutionen den europäischen Gesetzgeber dazu auf, „gesetzgeberische Maßnahmen zu beschließen, mit denen die Rechteklärung für die Weitersendung von TV- und Hörfunkprogrammen gebündelt über Verwertungsgesellschaften erfolgt – unabhängig davon, welche Technologie oder Infrastruktur für die Weitersendung genutzt wird“.
Über das offene Internet angebotene Weitersendedienste bleiben bisher ausgeschlossen
An dieser Stelle greift der Verordnungsvorschlag der Kommission vom 14. September 2016 noch zu kurz. Von der vereinfachten Rechteklärung sollen bisher nur solche Weitersendedienste profitieren, die über „geschlossene Netze“ angeboten werden. Ausgeschlossen bleiben hingegen Dienste, „die über das offene Internet“ angeboten werden.
Territorialitätsprinzip wird nicht tangiert
„Das Territorialitätsprinzip wird durch die infrastruktur- und technologieneutrale Ausgestaltung der Weitersenderegeln nicht tangiert“, wie es in der gemeinsamen Erklärung ausdrücklich heißt. Auch Positionierungen zu Fragen der Territorialität bleiben hiervon unabhängig.
Links zur Erklärung (deutsch und englisch)
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