Zweite und dritte Lesung zum VGG

Zweite und dritte Lesung zum VGG im Deutschen Bundestag

Heute hat der Deutsche Bundestag in der zweiten und dritten Lesung das neue Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) verabschiedet. Die Abgeordneten  folgten damit der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, der in seiner Sitzung am 27. April Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einer Stimme aus der Fraktion DIE LINKE. beschlossen hatte. Die Ausschüsse für Kultur und Medien und Digitale Agenda waren im parlamentarischen Verfahren mitberatend tätig und hatten sich zuvor in ihren Stellungnahmen entsprechend für eine Annahme des Gesetzentwurfes in der geänderten Fassung ausgesprochen.

Zweite und dritte Lesung zum VGG

Christian Flisek (SPD) würdigte als erster Redner der Debatte die Bedeutung des neuen Gesetzes: “Wir nutzen die Gelegenheit der Umsetzung dieser Richtlinie, um das Wahrnehmungsgesetz – also wenn Sie so wollen das Grundgesetz für die Verwertungsgesellschaften – nach 50 Jahren auf eine komplett neue Grundlage zu stellen… Aus der Pflicht wird eine Kür und das markiert durchaus auch eine rechtspolitische Zäsur.”

Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) fasste für seine Fraktion zusammen: “Wir wollen, dass Kreative und Urheber über die Verwertungsgesellschaften weiterhin eine solide wirtschaftliche Grundlage für ihre Arbeit haben und damit leisten wir mit diesem Gesetz heute einen ganz wichtigen Beitrag.”

Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) formulierte für ihre Fraktion das Ziel: “Die Aufgabe muss es also sein, einen fairen Ausgleich zu schaffen zwischen denen, die nutzen, zwischen Urhebern und den klassischen kommerziellen Verwertern und dann zwischen denen, die digital Werke vermitteln. Das ist ja keine leichte Aufgabe.”

Burkhard Blienert (SPD) trug die Perspektive des Kulturpolitikers bei: “Das Prinzip der Solidarität… ist ein wichtiges Strukturelement von Verwertungsgesellschaften. Etablierte Künstlerinnen und Künstler fördern mit ihren Beiträgen weniger kommerziell erfolgreiche Kolleginnen und Kollegen.”

Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) brachte es abschließend auf den Punkt: “Die Bündelung der Rechtewahrnehmung und damit auch die Rechtssicherheit der Nutzer,  urheberrechtlich geschützte Werke zu brauchen, ist eine 50jährige Rechtstradition und an der halten wir heute fest.”

Plenarprotokoll der 167. Sitzung vom 28.04.2016, TOP 12 ab 16460 B

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