Volker Ullrich zum VGG

Dr. Volker Ullrich MdB zum VGG

Das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) befindet sich im parlamentarischen Verfahren auf der Zielgeraden. In unserer Reihe “Schenken Sie uns einen Notenschlüssel” haben wir den Berichterstattern der Bundestagsfraktionen ein paar Fragen gestellt.

Heute: Dr. Volker Ullrich MdB (zuständiger Berichterstatter für Urheberrecht der CSU-Landesgruppe) zum VGG:

Volker Ullrich zum VGG

Foto: Büro Dr. Ullrich

Kommt Musik in Ihrem Alltag vor und wenn ja, wann und wie?

Musik ist ein wichtiger Bestandteil meines Alltags. Leider schaffe ich es durch meine Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter viel zu selten, intensiv Musik zu hören. Wenn ich es dann schaffe, höre ich am liebsten klassische Musik – beim Joggen in der Natur, auf dem Laufband, beim Autofahren oder zu Hause. Gerne gehe ich auch mal auf Konzerte oder in die Oper, wenn es die Zeit zulässt.

Welches Thema/Anliegen ist aus Ihrer Sicht in der Debatte zum VGG von besonderer Bedeutung und warum?

Ich halte es hierbei mit einer eher grundsätzlichen Betrachtung. Die Rohstoffe unseres Landes liegen in den Köpfen unserer Menschen. Das ist in der Wissenschaft der Fall, genauso in der Wirtschaft – und natürlich im musischen Bereich. Kreativität braucht Zeit, um sich entfalten zu können. Die Verwertungsgesellschaften unterstützen seit über 100 Jahren Künstler bei der Wahrnehmung ihrer Urheberrechte. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Würdigung des Schaffens der Kreativen, der es ihnen nicht zuletzt ermöglicht, von ihren Werken zu leben und zu profitieren. Die gute Erfahrung in Deutschland zeigt, dass erst durch das Zusammenspiel von Verwertungsgesellschaften und Künstlern, den Urhebern, ein wirkungsvolles Wahrnehmen der bestehenden Urheberrechte möglich wird. Schließlich geht es um nicht weniger als die Vereinbarkeit der beiden Grundrechte auf Kultur- und Kunstfreiheit und der Eigentumsgarantie.

Welche Punkte im Gesetzentwurf halten Sie für besonders gelungen?

Wir debattierten einen ausgewogenen Gesetzesentwurf, in dem die historische Bedeutung der Verwertungsgesellschaften gewürdigt und der inhaltlich an die neuen Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts anpasst wird. Ich bin froh, dass in diesem Entwurf die wesentlichen, bewährten Aspekte des UrhWG beibehalten werden. Dazu gehört genauso der Erhalt der Monopolstellung der Verwertungsgesellschaften, die durch eine staatliche Erlaubnispflicht und Überwachung kontrolliert wird, wie die Selbstverpflichtung, gemeinnützig zu handeln und erzielte Gewinne an die Künstler auszuschütten.

Bei welchen Punkten im Gesetzentwurf sehen Sie noch Nachbesserungsbedarf?

Im Grunde gibt es aktuell kaum Nachbesserungsbedarf. Was wir vermeiden müssen, ist eine mögliche Überregulierung, die die Wahrnehmung der Rechte durch die Künstler eher verkompliziert als befördert. Wenn zum Beispiel die Wahrnehmung der Rechte innerhalb einer Verwertungsgesellschaft komplizierter ist, als bei der Binnenstruktur einer Aktiengesellschaft, dann sind wir sicher an dem Punkt, überreguliert zu haben. Wo wir ebenfalls nachbessern müssen, ist die Frage der Vergütung von Geräte- und Leermedien. Die zahlreichen anhängigen Schieds- und Gerichtsverfahren zeigen sehr deutlich, dass die 2008 beschlossene Einigungspflicht zwischen Urhebern und Verwertern ihre Wirkung aus gesetzgeberischer Sicht verfehlt hat. Wir haben es den Beteiligten schlicht zu schwer gemacht, sich über diese Fragen zu einigen. Das müssen wir pragmatisch lösen. Denn letztlich soll das VGG eine einfache, praktikable Handhabung zur Wahrung der bestehenden Rechte sicherstellen und nicht zum Anlass zusätzlicher Konflikte werden.

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