“Das Europäische Parlament darf sich nicht von Piraten kapern lassen.”

Ein Nein zum Bericht des Rechtsausschusses wäre ein Schlag ins Gesicht sämtlicher Kultur- und Kreativschaffender

Das Europäische Parlament (EP) entscheidet am 5. Juli über das Trilog-Verhandlungsmandat zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Grundlage dazu ist der vom EP-Rechtsausschuss mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Bericht des Berichterstatters Axel Voss MdEP (CDU). Der Abstimmung vorangegangen ist ein mehrjähriger, konstruktiver Prozess der Meinungsbildung einschließlich vieler Diskussionen mit den beteiligten Akteuren. Die Vorschläge wurden vom Juristischen Dienst der EU-Kommission und des Rates geprüft.

Fehlinformationen sorgen für Verunsicherung

Seit der Verabschiedung im EP-Rechtsausschuss am 20. Juni läuft eine massive Desinformationskampagne der Kritiker. Eine Differenzierung scheint nicht mehr möglich. Bewusst irreführende Falschaussagen werden gezielt gestreut, um EU-Abgeordnete zu verunsichern und die Abstimmung im Parlament negativ zu beeinflussen. Die GEMA kritisiert aufs Schärfste die unsachliche Verdichtung der Debatte auf falsche Begriffe, wie „Uploadfilter“ und „Zensurmaschinen“.

GEMA-Vorstandsvorsitzender Dr. Harald Heker: „Die wenigsten, die den Bericht des EP-Rechtsausschusses so vehement kritisieren, haben ihn gelesen. Es geht nicht um die Einführung von Uploadfiltern. Dieses Wort taucht an keiner Stelle des Textes auf. Im Fokus von Artikel 13 stehen Lizenzen, die den Rechteinhabern eine angemessene Vergütung bei der Nutzung ihrer Werke gewährleisten. Das heißt konkret, den Plattformen wird eine Verantwortung für die Nutzung der Inhalte zugewiesen, die die Verpflichtung zur Lizenzierung und Vergütung enthält. Darum geht es!“

Für die Nutzer bringt das Ergebnis auch klare Vorteile: „Durch die Vorschläge werden mehr Inhalte legal verfügbar gemacht, Hochladen und Teilen eingeschlossen“, so Dr. Heker.

„Mit der Reform des Urheberrechtes sollen sich Online-Plattformen nicht mehr so leicht ihrer Verantwortung zur Vergütung der Kreativschaffenden entziehen können, indem sie sich als rein passive Infrastrukturanbieter darstellen. Dass die Kritiker dem berechtigten Anliegen sämtlicher Kultur- und Kreativschaffender mit dem Untergang des Internets drohen, ist an Geschmacklosigkeit nicht zu unterbieten. Der offene Brief der Digitalverbände cnetz, D64, Loade.V. und CSUnet, der erkennbar auf Basis verkehrter Vorgaben – Kommissionstext statt Rechtsausschussbericht – verfasst wurde, ist eine zusätzliche, denkwürdige Randnotiz.“

Von deutschen Gerichten werden den Online-Plattformen bereits schon jetzt regelmäßig Prüf- und Filterpflichten auferlegt. Eine Lizenzpflicht für bestimmte Plattformen wie in Artikel 13 vorgesehen würde dazu führen, dass weniger solche Sperrungen vorgenommen werden müssten.

„Aber wen interessiert das schon, wenn man stattdessen Ängste schüren kann, um sich anschließend selbst als Retter des ‚freien Internets‘ zu feiern“, kommentiert Dr. Heker.

Wir hoffen sehr, dass sich das Europäische Parlament am Donnerstag nicht von Piraten kapern lässt und dass die Abgeordneten mit ihrem Votum der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft eine klare Zukunftsperspektive bieten.“

Teilen (Verbindung zur Plattform erst bei Klick)

You may also like

Kommentieren

*