Einigung über Tarife im Veranstaltungsbereich
GEMA und Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. unterzeichnen Gesamtvertrag
Nach intensiven Verhandlungen über die Tarife im Veranstaltungsbereich haben die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. eine Einigung erzielt. Der unterzeichnete Gesamtvertrag regelt die urheberrechtliche Vergütung für die Nutzung des GEMA-Repertoires bei Einzelveranstaltungen mit Livemusik oder Tonträgerwiedergabe sowie in Musikkneipen oder Clubs und Diskotheken. Der Gesamtvertrag tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.
Die GEMA, die mehr 65.000 Musikautoren vertritt, und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. (BVMV), der mit rund 150.000 Mitgliedern größte Musiknutzerverband in Deutschland, haben einen Gesamtvertrag für die Musiknutzung im Veranstaltungsbereich unterzeichnet.
Der Gesamtvertrag regelt die Lizenzvergütung der Urheber und deren Verleger für die Nutzung ihres musikalischen Repertoires in künftig vier Tarifen: Einzelveranstaltungen mit Livemusik (U-V) oder Tonträgerwiedergabe (M-V) ebenso, wie die Musiknutzung im Bereich von Musikkneipen (MCD II 1) oder Clubs und Diskotheken (M-CD II 2). Die neu vereinbarte Tarifstruktur ist linear ausgerichtet, das heißt: je größer die Veranstaltungsfläche und je höher das Eintrittsgeld, umso höher ist die urheberrechtliche Vergütung, die der Veranstalter leisten muss. Konzertveranstaltungen sind von der Strukturreform nicht betroffen. Für sie gilt seit 2010 ein eigenständiger Tarif.
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