EU-Kommission stimmt Joint Venture von GEMA, PRS for Music und STIM zu

Die Europäische Kommission hat die Gründung eines gemeinsamen Lizenz- und Verarbeitungszentrums durch die Verwertungsgesellschaften aus Deutschland, Großbritannien und Schweden genehmigt. Das Joint Venture ermöglicht einen vereinfachten Zugriff digitaler Musikdienste auf Musikrechte sowie die schnellere und genauere Lizenzierung für Musikurheber und Verleger. Vom Einsatz modernster Systeme und Prozesse zur Datenverarbeitung profitieren mehr als 250.000 Mitglieder der Partnergesellschaften, Rechteinhaber weltweit sowie Anbieter digitaler Musikdienste. Das gemeinsame Lizenz- und Verarbeitungszentrum von GEMA, PRS for Music und STIM vereinfacht die paneuropäische Musiklizenzierung maßgeblich.

Am gestrigen Dienstag genehmigte die Europäische Kommission das geplante paneuropäische Joint Venture der Verwertungsgesellschaften GEMA (Deutschland), PRS for Music (Großbritannien) und STIM (Schweden) zur Lizenzierung und Abrechnung von Musikrechten im Online-Bereich. Der Zusammenschluss ist das erste Angebot dieser Art und markiert einen Meilenstein für die internationale Kooperation zwischen Verwertungsgesellschaften: Erstmals wird eine zentrale, gebietsübergreifende Multi-Repertoire-Lizenzierung (unter anderem der drei Partnergesellschaften) möglich und ein Zugang zu integrierten Back-Office-Services geschaffen. Das Joint Venture entspricht vollständig den Transparenzzielen der EU-Richtlinie für die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten.

Zu den Vorteilen des neuen Joint Ventures zählen:

  • Schnellere und genauere Rechnungsstellung sowie Ausschüttungen an Rechteinhaber vor
    dem Hintergrund stetig steigendender Datenvolumen bei der Nutzung und Abrechnung
    von Online-Services.
  • Vereinfachte Lizenzverhandlungen für digitale, europaweit operierende Musikdienste und
    Erleichterung des Marktzugangs für innovative neue Onlinedienste.
  • Bewährte Service-Kompetenz der Partnergesellschaften, die einen signifikanten Teil des
    europäischen Repertoires repräsentieren und über langjährige Erfahrung im Bereich Lizenzierung
    und Back-Office-Services verfügen.
  • Verringerte Verarbeitungskosten aufgrund gemeinsamer Arbeitsprozesse und Systeme.
  • Vollständige Transparenz für alle Rechteinhaber.
  • Ein wichtiger Beitrag zur kulturellen Vielfalt im Online-Bereich, da das neue Joint Venture
    auch kleinere Repertoires für die grenzüberschreitende Lizenzierung zugänglich macht.

Durch die Integration von Front-Office- und Back-Office-Angeboten trägt das Joint Venture ferner zur konsistenten Handhabung von Split Copyrights bei. Die Verarbeitung einer gemeinsamen Datenbasis verringert die Gefahr, dass aufgrund von widersprüchlichen Rechnungen an Lizenznehmer Verzögerungen im Bearbeitungsprozess entstehen.

Darüber hinaus wird das Joint Venture, das als Not-for-Profit-Venture betrieben wird, sehr attraktive Konditionen anbieten können, da die angestrebten Effizienzgewinne direkt an die Rechteinhaber durchgereicht werden.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission wurde von den Partnern des Joint Ventures begrüßt:

Robert Ashcroft, Chief Executive, PRS for Music (Großbritannien) kommentierte die Entscheidung: „Dies ist ein bedeutender Tag für die Online-Musiklizenzierung. Unser neues Joint Venture ist in einmaliger Weise in der Lage, dem sich rasch wandelnden Online-Musikmarkt gerecht zu werden. Die Freigabe bedeutet, dass wir jetzt noch effizienter im Namen von Textdichtern, Komponisten und ihren Musikverlagen tätig sein können, während wir gleichzeitig die Entwicklung des europaweiten digitalen Binnenmarktes unterstützen.“

Karsten Dyhrberg Nielsen, Chief Executive STIM (Schweden), fügte hinzu: „Die heutige Verkündung der kartellrechtlichen Genehmigung bestätigt die umfassende Vorbereitungsarbeit, die in dieses neue Angebot geflossen ist; das Angebot wird einen nahtlosen Dienst sowohl für Musikrechteinhaber als auch für paneuropäische digitale Dienstleister bieten. Es ist das Ergebnis der jahrelangen Zusammenarbeit zwischen STIM, GEMA und PRS for Music mit dem Ziel eines Angebots, das das Wachstum des digitalen Marktes fördern wird.“

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA (Deutschland), sagte: „Das Joint Venture ermöglicht Flexibilität, Agilität und Geschwindigkeit im grenzüberschreitenden Markt, erleichtert den Lizenzierungsprozess für Betreiber digitaler Plattformen und verbessert die Qualität der Rechteverwertung zugunsten von Rechteinhabern und Nutzern. Das Joint Venture, das wir zusammen mit STIM und PRS for Music seit Jahren intensiv vorbereitet haben, schlägt für die gesamte Rechteverwertungsindustrie ein entscheidendes neues Kapitel auf und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem europaweiten digitalen Binnenmarkt für Musik.“

Über die GEMA
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 69.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Die GEMA ist eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik weltweit.
www.gema.de

Über PRS for Music
PRS for Music vertritt die Rechte von 100.000 Autoren, Komponisten und Musikverlegern in Großbritannien. Als Mitgliederorganisation sorgt PRS for Music dafür, dass Musikschaffende daran beteiligt werden, wenn ihre Musik gespielt, aufgeführt oder vervielfältigt wird. Mit ihrem Einsatz für das Urheberrecht schützt und unterstützt PRS for Music die Musikindustrie in Großbritannien.
www.prsformusic.com

Über STIM
STIM ist eine schwedische Verwertungsgesellschaft für Musikschaffende und Musikverleger. In ihrem Namen administriert und lizenziert die STIM Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte für Musik und Musiktexte. STIM ist eine gemeinnützige Organisation, die 74.000 Songwriter, Komponisten, Textdichter und Musikverleger weltweit vertritt.
www.stim.se

Pressemitteilung

Teilen (Verbindung zur Plattform erst bei Klick)

You may also like

Kommentieren

*