EU-Konsultation zur Rolle der Verleger und Panorama-Ausnahme
Die Europäische Kommission hat heute eine öffentliche Konsultation zur Rolle der Verleger in der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette sowie zur Frage der sogenannten “Panoramafreiheit” eingeleitet. Im ersten Teil der Konsultation geht es insbesondere um die Auswirkungen, die die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verleger auf EU-Ebene zur Folge hätte. Der zweite Teil dreht sich um die mögliche Einführung einer europaweiten Urheberrechtsausnahme für die Nutzung von “Werken der Baukunst oder Plastiken, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an öffentlichen Orten zu befinden”. In Deutschland und vielen anderen EU-Mitgliedstaaten existieren entsprechende Ausnahmereglungen für Werke an öffentlichen Plätzen bereits. Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis 15. Juni 2016 möglich.
Webseite der Europäischen Kommission zur Konsultation