Bericht zum Urheberrecht

EU-Parlament verabschiedet Bericht zur Modernisierung des Urheberrechts

Das EU-Parlament hat heute mit breiter Mehrheit den Bericht zur Modernisierung des Urheberrechts verabschiedet. Inhaltlich folgt der heute angenommene Text im Wesentlichen dem zuvor im Rechtsausschuss ausgearbeiteten Kompromisstext. Ein umstrittener Absatz zur sog. “Panoramafreiheit”, der im Vorfeld der Abstimmung für viel medialen Wirbel gesorgt hatte, wurde vollständig gestrichen.

Abgeordnete aller großen Fraktionen stellten in der Debatte nochmals klar, dass Einschränkungen der Panoramafreiheit von der Mehrheit des EU-Parlaments weder angestrebt noch unterstützt werden. Der für das Urheberrecht zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger, der ebenfalls an der Debatte im Parlament teilnahm, sprach vor diesem Hintergrund von einem „reinen Phantom“, das durch die Debatte geistere – aber auch von einem „klugen Marketing-Schachzug“ von interessierter Seite. Der Kommissionsvorschlag zur Modernisierung des Urheberrechts werde jedenfalls definitiv keine Einschränkungen der bestehenden Regelungen zur Panoramafreiheit beinhalten. Angesichts der Kontroverse über die Panoramafreiheit gerieten die eigentlichen Forderungen des EU-Parlaments, die heute tatsächlich eine Mehrheit fanden, etwas in den Hintergrund:

Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor von Wachstum und Beschäftigung

Das EU-Parlament erkennt in dem Bericht zunächst die elementare Bedeutung des Urheberrechts als Grundlage für die Vergütung von Urhebern an und unterstreicht die Rolle der Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor von Wachstum, Beschäftigung und Innovation in der EU. Die Entwicklung des digitalen Marktes sei „ohne die parallele Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft unmöglich“. Die kulturelle und sprachliche Vielfalt in Europa sollte dabei „eher als Vorteil denn als ein Hindernis für den Binnenmarkt betrachtet werden“.

Grenzüberschreitenden Zugang verbessern, faire Vergütung von Urhebern sicherstellen

Der Bericht stellt weiter fest, dass infolge der Verabschiedung der bestehenden Urheberrechtsrichtlinie im Jahr 2001 das legale Angebot an kreativen Inhalten erheblich angestiegen ist. Die geplante Modernisierung des europäischen Rechtsrahmens soll nun dazu beitragen, den grenzüberschreitenden Zugang zu digitalen Inhalten für Verbraucher zu verbessern und gleichzeitig eine faire Vergütung für Urheber sicherzustellen. Dabei sind sich die EU-Abgeordneten bewusst, dass bestehende Herausforderungen „nicht durch eine allumfassende Lösung gelöst werden können, sondern mehrere verschiedene Interventionen sowohl regulatorischer als auch marktgeführter Art“ erforderlich sind.

Wertetransfer von Kreativschaffenden zu Plattformbetreibern stoppen

Die EU-Abgeordneten weisen darauf hin, „dass kreative Werke zu den Hauptquellen zählen, aus denen die Akteure der digitalen Wirtschaft und der Informationstechnologiebranche, wie Suchmaschinen, soziale Medien oder Plattformen für nutzergenerierte Inhalte, schöpfen“. Allerdings falle „praktisch der gesamte von den kreativen Werken generierte Wert diesen digitalen Vermittlern“ zu, „die wiederum den Urhebern eine Vergütung vorenthalten oder extrem niedrige Vergütungen aushandeln“. Vor diesem Hintergrund sei es „unverzichtbar, die Position von Autoren und Urhebern zu stärken und ihre Vergütung im Zusammenhang mit dem digitalen Vertrieb und der digitalen Nutzung ihrer Werke zu verbessern“. Urheber und ausübende Künstler müssten „im digitalen Umfeld in gleichem Maße wie in der analogen Welt eine angemessene Vergütung erhalten“. Die Kommission wird aufgefordert, „Lösungen für die Verlagerung der Wertschöpfung von Inhalten auf die Dienste auszuarbeiten“.

Provider in die Verantwortung nehmen

Konkret schlägt das EU-Parlament vor, die „Bestimmungen über die Haftung von Dienstleistungserbringern und Vermittlern zu überprüfen, um ihren rechtlichen Status und ihre Haftung in Bezug auf Urheberrechte klarzustellen, […] um sicherzustellen, dass Urheber und Rechtsinhaber in der EU eine gerechte Vergütung erhalten“. In diesem Zusammenhang wird insbesondere „die Notwendigkeit betont, die Definition des Vermittlerstatus an das derzeitige digitale Umfeld anzupassen“.

EU-Kommissar Günther Oettinger kündigte nach der Diskussion an, die Vorschläge des Parlaments zu berücksichtigen. Der Kommissionsvorschlag zur Modernisierung des Urheberrechts soll Ende des Jahres vorgelegt werden.

 

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des EU-Parlaments

Themenseite “Copyright Reform” auf gema-politik.de

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