GEMA begrüßt Vorschläge zur Modernisierung des Urheberrechts

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der 2019 verabschiedeten EU-Urheberrechtsrichtlinie präsentiert. Aus Sicht der GEMA stellen die vorgeschlagenen Regelungen eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen im Bundestag dar. Dennoch besteht bei einzelnen Punkten Nachbesserungsbedarf.

„Wir begrüßen die vorgelegten Vorschläge zur Modernisierung des Urheberrechts“, so der GEMA-Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker. „Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung stärkt die Verhandlungsposition der Musikurheberinnen und Musikurheber. Er zielt erkennbar darauf ab, den Abschluss von fairen Lizenzvereinbarungen zwischen Rechteinhabern und Online-Plattformen zu fördern.“

Ein zentraler Bestandteil der Reform sind die neuen Regelungen zur klaren Verantwortlichkeit von Online-Plattformen: Anbieter wie YouTube oder Facebook müssen künftig Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern abschließen, wenn geschützte Werke auf der Plattform genutzt werden.

Dazu Dr. Harald Heker: „Bis vor kurzem haben einige der weltweit größten Online-Plattformen abgestritten, für Urheberrechte verantwortlich zu sein. Diese Zeit geht jetzt definitiv zu Ende. Die Reform des Urheberrechts schafft einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Fairness für Kreative im Internet.“

Gleichwohl besteht bei einigen Regelungen Nachbesserungsbedarf, etwa bei den vorgeschlagenen Schrankenregelungen: „Wenn bestimmte Nutzungen geschützter Werke gesetzlich erlaubt werden sollen, müssen die Urheberinnen und Urheber im Gegenzug einen umfassenden Vergütungsanspruch erhalten – und zwar unabhängig davon, ob die Nutzung digital oder analog erfolgt“, sagt Dr. Harald Heker. „In dieser Hinsicht sind die Vorschläge der Bundesregierung noch lückenhaft. Insbesondere bei der Regelung in Paragraph 51a des Entwurfs zum Urheberrechtsgesetz fehlt bisher jeder Ausgleich zugunsten der Kreativen.“

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird in den kommenden Wochen im Bundestag beraten, wo die Abgeordneten weitere Änderungen vornehmen können. Die EU-Länder haben bis Juni 2021 Zeit, die Vorgaben der EU-Richtlinie umzusetzen.

Weitere Informationen:

Anmerkungen der GEMA zum Gesetzentwurf Urheberrecht

 

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