GEMA Kernthemen für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages

 

KI und Urheberrecht: Handlungsspielräume nutzen, Lizenzmarkt fördern

Menschliche Kreativität ist die Grundlage jeder generativen KI. Die Anbieter generativer KI trainieren ihre Tools mit Werken von Urheberinnen und Urhebern – bisher ohne deren Zustimmung und ohne jede Vergütung. Gleichzeitig konkurriert der so generierte Output mit den von Menschen geschaffenen Werken und entzieht ihnen die wirtschaftliche Grundlage.

Die Regelung zu „Text und Data Mining“ (TDM) in § 44b UrhG sieht für Rechteinhaber die Möglichkeit der Erklärung eines Nutzungsvorbehalts vor. In der Praxis werden solche Nutzungsvorbehalte von den KI-Anbietern bisher jedoch weitgehend ignoriert. Die deutsche Umsetzung der auf EU-Recht zurückgehenden „Text und Data Mining“-Regelung sollte deshalb dahingehend nachjustiert werden, dass Verwertungsgesellschaften und andere Rechteinhaber in die Lage versetzt werden, ihre Nutzungsvorbehalte unkompliziert und effektiv zu erklären, obwohl sie den Content nicht selbst im Internet zugänglich machen. Die KI-Anbieter sollte eine Erkundigungspflicht bei repräsentativen Rechteinhabern wie z.B. Verwertungsgesellschaften treffen.

Für den Fall, dass KI-Anbieter keine detaillierten Auskünfte zu den genutzten Werken erteilen, zu denen sie insbesondere nach Art. 53 (1) lit. d) der europäischen KI-Verordnung (AI Act) verpflichtet sind, wäre auf nationaler Ebene zudem eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast geeignet, um für mehr Transparenz zu sorgen. So könnte das Informationsdefizit der Rechteinhaber ausgeglichen werden.

Die Bundesregierung sollte alle vorhandenen Handlungsspielräume nutzen, um im Markt für generative KI mehr Transparenz zu schaffen, Rechteinhabern eine einfache und effektive Erklärung des Nutzungsvorbehalts im Kontext von Text und Data Mining (§ 44b UrhG) zu ermöglichen und Lizenzvereinbarungen zwischen KI-Anbietern und Rechteinhabern zu fördern.


Mehr Fairness, Transparenz und Vielfalt in den Streaming-Markt bringen

Streaming boomt und hat den globalen Musikmarkt fundamental verändert. Dennoch partizipieren viele Urheberinnen und Urheber anders als die Industrie bisher nur unzureichend am Erfolg des Musikstreamings. Um Chancengleichheit beim Streaming langfristig zu sichern, braucht es mehr Transparenz bei den Algorithmen (Playlists, Empfehlungssysteme etc.) und eine gerechtere Verteilung der Erlöse. Darüber hinaus bedarf es neuer Instrumente, um Musik aus Europa in ihrer ganzen Vielfalt auf den Plattformen gezielt zu fördern und in ihrer Sichtbarkeit und Auffindbarkeit zu stärken. Das Europäische Parlament hat diesbezüglich in seiner „Musikstreaming“-Resolution vom 17.01.2024 konkrete Vorschläge formuliert, die nun rasch umgesetzt werden sollten. Angesichts der rasanten Zunahme von KI-generierten Inhalten werden solche Instrumente in Zukunft noch wichtiger werden.

Die Bundesregierung sollte sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene Maßnahmen wie z.B. die Überarbeitung der Audiovisuelle Mediendienste Richtlinie vorantreiben, um Fairness, Transparenz und Vielfalt beim Musikstreaming zu stärken. Musik und andere kreative Inhalte aus Europa dürfen auf den großen Streaming-Plattformen nicht ins Abseits geraten.


Cloud-Dienste in die Privatkopievergütung einbinden

Das System der Privatkopie in Form von gerätebezogenen Abgaben bleibt eine wichtige Ertragssäule für Kreativschaffende und ist somit auch im digitalen Zeitalter zukunftsfähig. Täglich werden Medieninhalte in Millionenhöhe genutzt und kopiert. Kreative erhalten über die von den Geräteherstellern abzuführende Pauschalabgabe die ihnen daran zustehende angemessene Vergütung. Digitale Privatkopien werden zunehmend auch in der Cloud gespeichert, die physische Speichermedien substituiert und erweitert. Die gesetzlichen Regelungen zur Vergütung der Privatkopien gemäß §§ 54 ff Urheberrechtsgesetz gelten für die Cloud nach ihrem Wortlaut bislang nicht. Sie sollten daher zukünftig technologieneutral ausgestaltet werden.

Virtuelle Geräte und Speichermedien wie Cloud-Dienste müssen in das System der Privatkopie-Vergütung eingebunden werden, damit die Kreativschaffenden auch für die in diesem Rahmen erfolgten Privatkopien eine angemessene Vergütung erhalten.


Kultur als Querschnittsaufgabe

Kultur schlägt Brücken nach Europa und in die Welt. Kultur verhandelt die Werte unseres Zusammenlebens und ist für den Zusammenhalt in der Demokratie wichtiger denn je. Die Themen der Kultur sollten abseits der Bündelung von kultur- und medienpolitischen Aktivitäten des Bundes im Amt der Beauftragten der Bundesregierung weiterhin in den jeweiligen Ressorts der Bundesministerien eigenständig vertreten sein, zum Beispiel Kreativwirtschaft im Wirtschaftsministerium, kulturelle Bildung im Bildungsministerium, die Künstlersozialkasse im Ministerium für Arbeit und Soziales oder internationale Aktivitäten im Auswärtigen Amt. Kultur- und Kreativwirtschaft ist eine Querschnittsaufgabe, welche eine enge Vernetzung der jeweiligen Politikfelder und eine ressortübergreifende Zusammenarbeit erfordert. Das würde insbesondere auch für ein mögliches, zukünftiges Digitalministerium gelten.

Eine innovative Kulturpolitik der Bundesregierung sollte in allen Politikfeldern einen zukunftsfähigen Rahmen für die aktuellen Fragen der Kultur- und Kreativwirtschaft herstellen.


Kreativschaffende stärken, Verwaltungsaufwand entbürokratisieren

Inländische Einkünfte von ausländischen Musikschaffenden und Lizenzgebern unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich davon freistellen lassen (50a EStG).

Der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung in Deutschland ist im Vergleich zu anderen EU-Ländern sowie weltweit einzigartig hoch und zeitaufwändig. Dadurch werden Musikschaffenden und Unternehmen Mittel entzogen, die ihnen zum Wirtschaften fehlen – ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern, muss der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung dringend reduziert werden. Dies erfordert eine Auflösung des Antragsstaus beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten und eine Vereinfachung der Verfahren.

Die Bundesregierung ist in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, die das BZSt in die Lage versetzen, Anträge effizient und im Rahmen der vorgegebenen Fristen zu bearbeiten.

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