Hintergrundmusik in Gastronomie und Handel: GEMA und Bundesvereinigung der Musikveranstalter erzielen Tarifeinigung
Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter unterzeichneten Ende Dezember eine Tarifvereinbarung über die Höhe und strukturellen Veränderungen der Vergütungssätze im Bereich der Hörfunk- und Tonträgerwiedergabe im Handel sowie in der Gastronomie. Die neuen Vergütungssätze werden seit dem 1. Januar 2016 schrittweise bis zum Jahr 2019 eingeführt.
Die Vergütungssätze für die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Gastronomie und Handel waren bislang in ihrer Struktur nicht linear und in der Vergütung stark degressiv. Dies führte dazu, dass Musikwiedergaben auf Großflächen im Verhältnis zu Musikwiedergaben auf Kleinflächen in der Vergütung deutlich günstiger waren. Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter haben sich in ihrer Tarifvereinbarung darauf verständigt, dass diese degressive Vergütungsstruktur seit dem 1. Januar 2016 stufenweise abgebaut wird.
„Mit der Tarifvereinbarung im Bereich der Hintergrundmusik konnten wir einen ersten wichtigen Schritt hin zur Linearisierung unserer Vergütungssätze erreichen. Für unsere Mitglieder führt der Abbau der Degression zu einer angemesseneren Vergütung für die Nutzung ihrer Musikwerke in größeren Gaststätten und Einzelhandelsbetrieben“, kommentiert Vorstandsmitglied Georg Oeller.
Für alle weiteren Tarife, die mit der Bundesvereinigung verhandelt werden, wurde für das Jahr 2016 eine Anpassung der Vergütung in Höhe von 1,3 Prozent vereinbart. Zu diesen Tarifen zählen folgende: FS, BT, WR-S1, VR-W I, U-T, U, WR-N, S-TV. Eine Übersicht aller Tarife findet sich auf der Homepage der GEMA unter: www.gema.de/ad-tarife.
Die Tarifveränderungen für die Wiedergabe von Hintergrundmusik im Überblick
Gastronomie: Im Bereich der Gastronomie erhöht sich die Vergütung für Tonträgerwiedergaben auf einer Fläche von bis zu 100 qm schrittweise von derzeit EUR 185,80 jährlich auf EUR 194,90 jährlich im Jahr 2019. Bei einer Fläche von bis zu 500 qm steigt die Vergütung von bislang EUR 541,30 jährlich auf EUR 682,15.
Die Vergütungssätze für Hörfunkwiedergaben in der Gastronomie werden in ihrer Struktur und in ihrer Vergütungshöhe den Tarifen für Tonträgerwiedergaben bis zum Jahr 2019 angeglichen. Bislang bestanden in diesem Bereich lediglich zwei Vergütungsstufen für Flächen bis 100 qm und Flächen von mehr als 100 qm.
Handel: Im Handel steigt die Grundvergütung für Tonträgerwiedergaben auf einer Fläche von bis zu 100 qm von derzeit EUR 76,60 jährlich (bei Hörfunkwiedergaben EUR 76,90 jährlich) schrittweise auf EUR 87,70 jährlich in 2019.
Die Grundvergütung für Hörfunkwiedergaben im Handel erhöht sich auf einer Fläche von bis zu 100 qm von derzeit EUR 76,90 jährlich schrittweise auf EUR 87,70 jährlich in 2019.
Strukturell werden die Vergütungssätze künftig in Tarifschritten zu jeweils 100 qm Fläche aufgestellt. Die heute in den Vergütungssätzen unterschiedlich vorhandene Degression wird schrittweise bis zum Jahr 2019 auf eine Vergütung von EUR 22,00 je weitere 100 qm ab einer Gesamtfläche von mehr als 200 qm angeglichen.
Detaillierte Tarifinformationen mit der schrittweisen Entwicklung der Hintergrundtarife für Handel und Gastronomie bis 2019 finden Sie unter www.gema.de/pm_hintergrundmusik im Downloadbereich.