Die EU-Institutionen haben sich am 13. Februar im Trilog auf einen finalen Text der Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt geeinigt. Was genau sehen die Vorschläge vor?
Artikel 13 der Reform des europäischen Urheberrechts – was steht dahinter? Zerstört er YouTube? Gefährdet er rund 35 Millionen Kanäle in Europa?
Am Rande der German Songwriting Awards (GSA) am 11. Dezember in Berlin trafen sich Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments zu einem Austausch mit jungen Musikschaffenden und Musikverlegern. Themenschwerpunkt war die aktuelle EU-Urheberrechtsreform.
Das Video „Warum es YouTube nächstes Jahr nicht mehr gibt“ hat viele YouTube Nutzer verunsichert. Laut den Machern des Videos solle angeblich die geplante europäische Reform des Urheberrechts und ganz speziell Artikel 13 dazu führen, dass beliebte Kanäle wie Bibis Beauty Place, die Lochis oder Let’s Plays im kommenden Jahr verschwinden werden. Die GEMA als Rechtevertreterin der Urheber der Musikbranche möchte mit Fakten der Hysterie im Netz entgegenwirken und klärt Missverständnisse sowie Unklarheiten auf.
Das Europäische Parlament hat heute eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) beschlossen. Die Reform zielt darauf ab, die Spielregeln für die verschiedenen Anbieter im audiovisuellen Bereich anzugleichen.
Herr Duderstädt, Sie sind Direktor der Politischen Kommunikation der GEMA. Die Reform des Urheberrechts ist im zweiten Anlauf durchs EU-Parlament durchgekommen. Wie groß ist die Erleichterung?
Es hat uns sehr gefreut, dass das Europäische Parlament am 12. September die Kompromisse des Berichterstatters Axel Voss unterstützt hat und den Bericht nun mit großer Mehrheit verabschiedet hat.