Rights Holders’ Joint Letter – Code of Practice – 2nd Draft – EU AI Act

Die europäischen Verbände der Urheberinnen und Urheber, Künstlerinnen und Künstler, Verwertungsgesellschaften und weitere Rechteinhaber haben sich in einem gemeinsamen offenen Brief an die Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Henna Virkkunen gewandt und Verbesserungsvorschläge zum zweiten Entwurf für den “Code of Practice” mit konkreten Maßnahmen zu den Transparenzvorgaben der KI-Verordnung gemacht.

Auf EU-Ebene werden derzeit zentrale Aspekte des AI Act konkretisiert. Dazu zählt auch die nach einer Übergangsfrist geltende Transparenzpflicht für KI-Anbieter. Transparenz des Trainingsvorgangs ist die unabdingbare Grundlage für das Entstehen eines funktionierenden Lizenzmarkts für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Eine Vorlage „Template“ für die Zusammenfassung der Trainingsdaten „sufficiently detailed summary“ formt das AI Office der Europäischen Kommission aus.

Gleichzeitig wird ein Verhaltenskodex „Code of Practice“ mit konkreten Maßnahmen zu den Transparenzvorgaben der KI-Verordnung entwickelt. Hierzu hat das AI Office einen Stakeholder-Dialog initiiert, wobei der aktuelle, zweite Entwurf für den „Code of Practice“ hinter den Erwartungen zurückbleibt.

Joint Letter

 

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