Stefan Heck MdB zum VGG

Dr. Stefan Heck MdB zum VGG

Das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) befindet sich im parlamentarischen Verfahren auf der Zielgeraden. In unserer Reihe “Schenken Sie uns einen Notenschlüssel” haben wir den Berichterstattern der Bundestagsfraktionen ein paar Fragen gestellt.

Heute: Dr. Stefan Heck MdB (Berichterstatter Urheberrecht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion) zum VGG:

Stefan Heck MdB zum VGG

Foto: Tobias Koch

Kommt Musik in Ihrem Alltag vor und wenn ja, wann und wie?

Musik gehört zu meinem Leben. Eine ganze Zeit lang habe ich selbst Schlagzeug gespielt. Heute beschränke ich mich im Wesentlichen auf das Hören. Mit Musik in den Ohren geht es morgens meist zunächst zum Sport. Es folgt eine Gesangseinlage im Auto auf der Fahrt zum nächsten Termin oder ins Büro. Da ich zwar gerne laut, aber – nach merkwürdigerweise übereinstimmenden Einschätzungen meiner Mitfahrer – nicht sonderlich begabt singe, habe ich mich dabei inzwischen auf Fahrten beschränkt, während denen ich alleine im Wagen bin.

Welches Thema/Anliegen ist aus Ihrer Sicht in der Debatte zum VGG von besonderer Bedeutung und warum?

Neben der Anpassung des deutschen Wahrnehmungsrechts sowohl an die geltenden europäischen Vorgaben als auch an die neuen Anforderungen der Digitalisierung und Vernetzung, ist die Stärkung der Rechtswahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften – schon auf Grundlage des  Koalitionsvertrages – ein besonderes Anliegen des VGG-Entwurfes. Verwertungsgesellschaften setzen die Rechte und Vergütungsansprüche von Urhebern und anderen Kreativschaffenden gegenüber Nutzern und Verbrauchern kollektiv durch. Uns bietet sich damit ein sehr breitgefächertes Bild an Interessenlagen und -konflikten. In der Diskussion stehen tarifrechtliche und gesamtvertragliche Reglungen, aber auch das System der Privatkopievergütung. Denn Verwertungsgesellschaften nehmen auch die Rechte der Urheber für die Nutzung ihrer Werke im Rahmen von Privatkopien war. Das derzeitige System der Privatkopievergütung weist Schwächen auf, welche durch die Verpflichtung der Gerätehersteller zur Leistung einer Sicherheit behoben werden sollen.

Welche Punkte im Gesetzentwurf halten Sie für besonders gelungen?

Die bewährte Stellung der deutschen Verwertungsgesellschaften als Mittler zwischen Rechtsinhaber und Rechtsnutzer bleibt erhalten. Zudem ist die erforderliche Anpassung an europaweit vergleichbare Standards und Digitalisierung für den europäischen Binnenmarkt und die Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden über die Verwertungsgesellschaften ein Fortschritt.

Bei welchen Punkten im Gesetzentwurf sehen Sie noch Nachbesserungsbedarf?

Insgesamt liegt uns bereits ein weitgehend gelungener Gesetzesentwurf vor. Im weiteren Austausch mit Experten und Sachverständigen werden wir nunmehr ermitteln, an welchen Stellen der Entwurf einer Nachbesserung bedarf. Wir wurden bereits auf Regelungen aufmerksam gemacht, die entweder unstreitig einer Korrektur erfordern oder aber noch Klärungsbedarf haben. Wie bereits angesprochen stellt sich die Regelung der Sicherheitsleistung als ein viel diskutiertes Thema dar. Die Reaktion der Verbände der Geräte- und Speichermedienunternehmen als auch die der Verwertungsgesellschaften machen deutlich, dass vor allem in diesem Punkt des Gesetzesentwurfs die Interessen weit auseinander gehen. Wir erachten die Sicherheitsleistung als ein wirksames Mittel zur Stärkung des Systems der Privatkopievergütung und werden bei den anstehenden Beratungen ihre praxistaugliche Umsetzung weiter verfolgen.

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