Streaming und Künstliche Intelligenz verändern die Musikwelt und stellen die Urheberinnen und Urheber vor neue Herausforderungen. Bei einer Diskussionsveranstaltung der GEMA in Brüssel wird deutlich: Konkrete Ansätze für ein Update des EU-Rechtsrahmens liegen auf dem Tisch. Mit Blick auf den AI Act fordert die GEMA klare Transparenzregelungen und einen wirksamen Schutz geistiger Eigentumsrechte.
Dr. Harald Heker zum Welttag des geistigen Eigentums: „Wir beobachten aktuell, wie Künstliche Intelligenz Einzug in unseren Alltag hält. Die Arbeit mit KI-gestützter Software ist nicht neu für uns und unsere Mitglieder. Doch die rasante Entwicklung der generativen KI stellt auch die Musikbranche vor neue Herausforderungen. Für uns ist dabei entscheidend, dass menschliche Kreativität nicht ausgebeutet oder prekarisiert werden darf. Dies kann nur mit einem verlässlichen Ordnungsrahmen gelingen, der die Rechte der Urheberinnen und Urheber respektiert und ihr geistiges Eigentum schützt.“
GEMA Podcast „Hitsingle“ mit Alexa Feser, Lady Bitch Ray, Peter Maffay und weiteren Musikschaffenden
Was geht in den kreativen Köpfen vor, deren Lieder wir täglich hören? Wie sieht der Arbeitsalltag von Komponistinnen und Textdichtern aus? Was hat sich in der Musikwelt verändert und welche Rolle spielen digitale Verbreitungswege? Antworten geben Musikschaffende ab 8. Dezember im GEMA Podcast „Hitsingle“. Mit dabei sind Textdichter Tobias Reitz, Liedermacherin Dota Kehr, Musiklegende Peter Maffay, Mia-Frontfrau Mieze, Singer-Songwriterin Alexa Feser und Rapperin Lady Bitch Ray.
Durchbruch bei der digitalen Verwertung von Musikrechten: Die 360X Music AG bringt in Zusammenarbeit mit der GEMA den weltweit ersten Wertpapier-Token für Musikrechte auf den Markt. Damit können Investoren und Musikfans erstmals über eine frei zugängliche Handelsplattform in Musikrechte als alternative Anlageklasse investieren, die die für die GEMA besonders relevanten Anforderungen an Sicherheit und Compliance erfüllt.
Verantwortlichkeit von Online-Plattformen
Online-Plattformen, die wirtschaftlich von der Verwertung kreativer Inhalte profitieren, müssen in die Pflicht genommen werden, die Schöpfer der von ihnen genutzten Werke an den Erträgen zu beteiligen.
Mit der Nutzung