Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter unterzeichneten Ende Dezember eine Tarifvereinbarung über die Höhe und strukturellen Veränderungen der Vergütungssätze im Bereich der Hörfunk- und Tonträgerwiedergabe im Handel sowie in der Gastronomie. Die neuen Vergütungssätze werden seit dem 1. Januar 2016 schrittweise bis zum Jahr 2019 eingeführt.
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