Hintergrundmusik in Gastronomie und Handel: GEMA und Bundesvereinigung der Musikveranstalter erzielen Tarifeinigung

Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter unterzeichneten Ende Dezember eine Tarifvereinbarung über die Höhe und strukturellen Veränderungen der Vergütungssätze im Bereich der Hörfunk- und Tonträgerwiedergabe im Handel sowie in der Gastronomie. Die neuen Vergütungssätze werden seit dem 1. Januar 2016 schrittweise bis zum Jahr 2019 eingeführt.

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