Urheber gegen Musikpiraterie: Landgericht München verurteilt Onlinedienst Uploaded zu Schadensersatz
Die Urhebergesellschaft GEMA gewinnt vor dem Landgericht München I gegen den Sharehoster Uploaded. Das Urteil bestätigt, dass ein Sharehoster schadensersatzpflichtig ist, wenn dieser das Hochladen und die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten nicht unterbindet.
Das Landgericht München I hat am 10. August 2016 (AZ 21 O 6197/14) verkündet, dass Onlinedienste, deren Geschäftsmodelle auf der massenhaften Verletzung von Urheberrechten basieren, schadensersatzpflichtig sind. „Das Landgericht München hat im Sinne unserer Mitglieder entschieden. Das Urteil bestätigt, dass Sharehoster eine maßgebliche Rolle bei der Verbreitung der Musikpiraterie spielen“, begrüßt Dr. Tobias Holzmüller, Justiziar der GEMA, die Entscheidung. „Bislang wurden Onlinedienstleister nur dazu verpflichtet, rechtsverletzende Inhalte von ihrer Plattform zu entfernen. Indem die Richter den Sharehoster Uploaded für schadensersatzpflichtig erklären, erhalten Komponisten, Textdichter und Musikverleger zumindest einen kleinen Ausgleich für die massenhaft verübten Rechtsverletzungen an ihren Werken.“
Sharehoster wie Uploaded stellen Kunden Speicherplatz für das Hochladen von Dateien zur Verfügung. Sie generieren Links zu den hochgeladenen Dateien, die dann als öffentlich zugängliche Linksammlungen verbreitet werden. Das Landgericht München wertet Uploaded als einen Dienst, der eine spezifische Gefahrenquelle für Urheberrechtsverletzungen bilde. Uploaded sei als „Gehilfe“ der illegalen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in die Pflicht zu nehmen, so die Richter. „Sharehoster verdienen mit der Verwertung kreativer Inhalte viel Geld. Urheberrechtsverletzungen werden dabei bewusst in Kauf genommen. Diese Schieflage zu Lasten unserer Mitglieder können wir nicht akzeptieren. Wir fordern daher einen Rechtsrahmen, in dem die Plattformbetreiber zur Verantwortung gezogen werden und die Urheber endlich angemessen an den wirtschaftlichen Erlösen beteiligt werden. Das Urteil ist ein deutliches Signal an die Kreativschaffenden“, so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.
Nachdem die GEMA Uploaded auf die rechtsverletzenden Inhalte hingewiesen hatte, habe der Sharehoster diese Dateien nicht im ausreichenden Maße entfernt, stellten die Richter fest. Vielmehr habe der Dienst durch seine Ausgestaltung die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung noch gefördert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.