Weihnachtsmärkte 2024: So lizenzieren Marktbetreiber die Musiknutzung bei der GEMA richtig
Weihnachtsmärkte sind ohne Musik kaum vorstellbar. Sie trägt maßgeblich zur stimmungsvollen Atmosphäre bei. Damit der Einsatz von Musik auf den Weihnachtsmärkten 2024 korrekt geplant werden kann, informiert die GEMA über die entsprechenden Tarife und die anfallenden Lizenzvergütungen. Das Angebot umfasst einen gesonderten Info-Bereich auf der GEMA Webseite, Webinare und Anleitungen zur Nutzung des Onlineportals, um die Anmeldung so einfach wie möglich zu machen.
„Musik ist wichtig für die Atmosphäre auf dem Weihnachtsmarkt“ – dieser Meinung sind 91 Prozent der 405 Weihnachtsmarktbetreibenden, die an einer Umfrage der GEMA im Juni 2024 teilnahmen. Rund 85 Prozent der Befragten haben 2023 auf Musikveranstaltungen wie Adventssingen gesetzt (Quelle: GEMA Umfrage 2024).
Die Umfrage belegt die Bedeutung von Musik für eine stimmungsvolle Atmosphäre auf Weihnachtsmärkten: „Nachdem es im vergangenen Jahr zu Unsicherheiten bei der Tarifanwendung kam, informieren wir alle Veranstalterinnen und Veranstalter frühzeitig über die Musiknutzung auf ihren Weihnachtsmärkten. Damit steht den Planungen für die Saison 2024 nichts mehr im Wege“, sagt GEMA Vorstandsmitglied Georg Oeller. „Ziel ist es, Planungssicherheit herzustellen, damit alle Veranstalter wissen, welcher Tarif gilt und wie die Musik angemeldet wird. Musik kann auf Weihnachtsmärkten in unterschiedlicher Weise zum Einsatz kommen: Im Hintergrund, aus Lautsprechern oder als Live-Darbietung auf der Bühne. Um diese Vielfalt abbilden zu können, bieten wir verschiedene Tarife an.“
„Ziel ist es, Planungssicherheit herzustellen, damit alle Veranstalter wissen, welcher Tarif gilt und wie die Musik angemeldet wird.“ – Georg Oeller, Mitglied des GEMA Vorstands
Wer 2024 einen Weihnachtsmarkt veranstaltet und Musik nutzen will, muss diese bei der GEMA anmelden und lizenzieren. Für die Musiknutzung 2024 gelten folgende Grundsätze:
- Wer Musik öffentlich wiedergeben möchte, muss die Musikschaffenden, die diese Melodien komponiert oder die Liedzeilen getextet haben, angemessen vergüten. Für die Musiknutzung stellt die GEMA Tarife auf, die sie mit den jeweiligen Branchenverbänden verhandelt. Die darüber eingenommenen Lizenzvergütungen verteilt die GEMA an ihre rund 95.000 Mitglieder. Diese Tantiemen sind ein wichtiger Bestandteil der Einkommen der Musikschaffenden weltweit.
- An Tagen, an denen Musik live aufgeführt wird, gilt der Tarif für Stadtfeste (U-ST). Die Bemessungsgrundlage des Tarifs für Stadtfeste (U-ST) ist die gesamte Veranstaltungsfläche des Weihnachtsmarktes.
- Wenn Musik nicht live, sondern über Lautsprecher, ausschließlich als Hintergrundmusik, von Tonträgern oder über das Radio abgespielt wird, dann handelt es sich nicht um eine Veranstaltung nach dem Tarif für Stadtfeste (U-ST). Hier gelten andere Tarife. Detaillierte Informationen zur Anwendung der Tarife
Auf der Website der GEMA finden Veranstalterinnen und Veranstalter Hintergrundinformationen, Tutorials, Rechenbeispiele und FAQs. Ergänzt wird das Angebot durch Webinare (live und on demand am 1. Oktober 10.00-11.00 Uhr und am 22. Oktober 13.00-14.00 Uhr) sowie persönliche Telefonberatung („Callback“).
Zum Online-Informationsangebot rund um die Lizenzierung von Weihnachtsmärkten
Hintergrund
Weihnachtsmärkte sind ohne Musik kaum vorstellbar. Musik ist ein emotionaler Faktor, der die Besucherinnen und Besucher in vorweihnachtliche Stimmung versetzen soll. Musik ist aber auch ein wirtschaftlicher Faktor, der den Umsatz der angebotenen Waren steigert und die Verweildauer der Besucherinnen und Besucher erhöht. 2023 hat die GEMA für rund 4.000 Weihnachtsmärkte in Deutschland die Musiknutzung lizenziert. Von Live-Darbietungen auf Bühnen über Hintergrundmusik bis hin zu DJs war alles dabei. Die Weihnachtsmärkte hatten in der Regel eine Größe zwischen 100 und 3.000 Quadratmetern, in Einzelfällen maßen sie sogar bis zu 10.000 Quadratmetern. Die Art der gespielten Musik, vor allem aber die Fläche des Marktes und die Zahl der Öffnungstage sind die wichtigsten Faktoren bei der Berechnung der Lizenzgebühr, die für die Nutzung des Musikrepertoires der GEMA anfällt.
2018 haben Weihnachtsmärkte, die in die Rubrik Volksfeste fallen, pro Besuch durchschnittlich rund 18 Euro Umsatz generiert (lt. Studie des Deutschen Schaustellerbundes e.V.) Demgegenüber stehen in vielen Fällen gerade einmal 2,5 Cent an GEMA Lizenzkosten, die je Besuch eines Weihnachtsmarktes für die Musiklizenz anfallen.
Pressematerialien zum Download
Pressebild Georg Oeller (c. Sebastian Linder)
Ergebnisse der GEMA Umfrage unter Betreiberinnen und Betreibern von Weihnachtsmärkten (Juni 2024)
Studie „Die wirtschaftliche Bedeutung der Volksfeste und Weihnachtsmärkte in Deutschland 2018“ des Deutschen Schaustellerbundes e. V.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 95.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.