Erste Lesung zum VGG

Erste Lesung zum VGG im Deutschen Bundestag

Heute fand im Deutschen Bundestag die Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Verwertungsgesellschaftengesetzes statt. Oder in der offiziellen Langfassung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz).

Erste Lesung zum VGG in 38 Minuten

In effizienten 38 Minuten Redezeit fassten der zuständige Minister für Recht und den Verbraucherschutz und die Berichterstatter und Redner der Bundestagsfraktionen die aus ihrer Sicht wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs, der das seit 50 Jahren in Deutschland geltende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ablösen wird, zusammen. „Das Urheberrecht ist in Bewegung“, begann Minister Heiko Maas die Debatte im Plenum und stellte mit dem Anspruch „Wir machen nicht alles anders, aber vieles besser“ drei Akzente seines Entwurfs heraus:

1. die Mitbestimmung werde gestärkt,
2. das Recht an das digitale Zeitalter angepasst und
3. die Vergütung der Privatkopie reformiert.

Zugleich habe man bewährte Grundsätze wie den Wahrnehmungs- und Abschlusszwang und die Erlaubnispflicht von Verwertungsgesellschaften beibehalten.

Nachbesserungen im Detail

Die Vertreter der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD waren sich einig, dass das BMJV einen handwerklich gut gemachten, ausgewogenen und komplexen Gesetzentwurf vorgelegt habe, an dem auch im parlamentarischen Verfahren nur im Detail nachgebessert werden müsse.

Dies räumte selbst Renate Künast MdB (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als Vertreterin der Opposition ein und verteilte sogar noch ein kleines Lob: Ausschüttung für soziale und kulturelle Zwecke als “Sollvorschrift”.

Harald Petzold MdB (DIE LINKE.) verwies darauf, dass Verwertungsgesellschaften zwar nicht beliebt, ihr Auftrag aber gut und wichtig sei.

Christian Flisek MdB (SPD) hob hervor, dass Verwertungsgesellschaften mit ihren verlässlichen Ausschüttungen vielen Urhebern ihren gerechten Lohn sicherten und eine Existenzgrundlage böten. Er appellierte an seine Kollegen, im parlamentarischen Verfahren keine stereotypen Vorurteile zu bedienen und erklärte das Jahr 2016 zum Urheberrechtsjahr dieser Legislaturperiode.

Der Kultur- und Medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Marco Wanderwitz MdB sparte mit einem Rückblick auf lange Jahre urheberrechtlicher Lethargie nicht an offener Kritik an der damaligen FDP-Justizministerin und rief zu mehr Tempo auf.

Dr. Stefan Heck MdB (CDU) unterstrich das hohe Urheberrechtsniveau in Deutschland, auf  das man zu Recht stolz sein könne und welches mit dem Gesetzentwurf beibehalten werde. Die Aufgabe der Verwertungsgesellschaften, Urheber bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen, könne man gar nicht hoch genug einschätzen.

Dr. Volker Ullrich MdB (CSU) resümierte zum Abschluss der Aussprache, es gehe mit dem Gesetzentwurf jetzt darum, die beiden Grundrechte Kultur- und Kunstfreiheit und Eigentumsgarantie miteinander zu vereinbaren.

Umsetzungsfrist für das VGG ist der 10. April 2016.

Teilen (Verbindung zur Plattform erst bei Klick)

You may also like

Ein Kommentar

Kommentieren

*