Transfer of Value

10117 Berlin – Gedanken aus dem Regierungsviertel #6 & #7

10117 ist die Postleitzahl für Berlin-Mitte. Dazu gehört das Regierungsviertel. Das Berliner Büro der GEMA befindet sich in der Reinhardtstraße. Hier starten die 400 Meter-Interviews für unseren Marathon mit der Politik und finden viele unserer Veranstaltungen statt. Das Büro ist der Ausgangspunkt für den Austausch mit der Politik, wenn es um die Anliegen der Musikurheberinnen und -urheber geht. Wir beobachten, agieren und reagieren. Die Kolumne „10117 Berlin – Gedanken aus dem Regierungsviertel“ erscheint jeweils zum Ende einer Sitzungswoche der 19. Wahlperiode.

Zwei Sitzungswochen – eine Kolumne

Nach den Winterferien (Karneval & Fasching) gab es in diesem Jahr zum ersten Mal zwei Sitzungswochen im Doppelpack. Fahrradfahrer waren sehr reduziert unterwegs, und die Lust auf Eis hielt sich in Grenzen. Es war kalt. Mit den passenden Temperaturen zur Berliner Postleitzahl im Minusbereich: -10 -11 -7.

Auch bei diesem Wetter fuhr eine Abgeordnete nach dem Plenum im Reichstag mit dem Fahrrad zurück ins Büro Unter den Linden 50. „Das ist so weit weg vom Reichstag. Da fahr ich auch bei Minusgraden mit dem Fahrrad, anstatt ständig hin und her zu laufen… Zum Glück ziehe ich bald um ins Jakob-Kaiser-Haus.“

Der #marathonmitderpolitik geht weiter…

Viele Debatten – eine offene Frage – ein Koalitionsvertrag

Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land, so die Überschrift des Koalitionsvertrags von Anfang Februar. Auf ihrem Parteitag hat die CDU am 26. Februar dem Vertrag zugestimmt. Der CSU-Vorstand hatte zuvor bereits dafür votiert. Bis zum 2. März sind die rund 460.000 Parteimitglieder der SPD am Zug: #GroKo oder #No-GroKo, das ist hier die Frage. Das Ergebnis soll am 4. März vorliegen.

Nachdem die zurückliegende Legislaturperiode aus Urhebersicht von Gesetzgebungsverfahren wie dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) oder dem Urhebervertragsrecht geprägt war, sind die Passagen zum Urheberrecht im neuen Koalitionsvertrag vor dem Hintergrund der Urheberrechtsentwicklungen auf EU-Ebene zu sehen. In Brüssel wird derzeit intensiv über die Frage diskutiert, wie die Stellung der Kreativen gegenüber den großen Intermediären der Netzwelt gestärkt werden kann.

Ein positives Zeichen, dass sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag grundsätzlich auf „ein starkes Urheberrecht zum Schutz des geistigen Eigentums“ verständigt haben, das „die Verantwortlichkeit der Plattformen verbindlich beschreibt“. Dabei sollen insbesondere solche Dienste in den Blick genommen werden, die an der „öffentlichen Zugänglichmachung von Werken“ beteiligt sind. Laut Vertrag will man „digitale Plattformen und Intermediäre an der Refinanzierung der kulturellen und medialen Inhalteproduktion angemessen beteiligen.“ An der Umsetzung dieser Vorgaben wird sich die Koalition messen lassen müssen.

#Make Internet Fair

Gemeinsam mit den europäischen Partnern kann die Bundesregierung jetzt dafür eintreten, dass die entsprechenden Online-Plattformen eine rechtliche Verpflichtung zum Abschluss von Lizenzvereinbarungen haben und Kreativschaffende eine angemessene und fair ausgehandelte Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten. Mehrere Tausend Kreativschaffende aus Europa haben bereits einen entsprechenden  Appell an die Politik unterzeichnet.

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag 2018 zum Urheberrecht

Urheberrecht

Im Urheberrecht unterstützen wir nachdrücklich eine zeitnahe Regelung zur Verlegerbeteiligung bei den Verwertungsgesellschaften und stärken die Position der Verleger auf europäischer Ebene durch eine eigene Rechtsposition. Wir werden die Rechtsposition der Urheberinnen und Urheber stärken und uns hierbei für einen gerechten Interessenausgleich zwischen Kreativen und den Unternehmen der Kulturwirtschaft, Plattformen und Nutzern einsetzen. Zudem wollen wir die Stellung von Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern verbessern, die sich an der öffentlichen Zugänglichmachung von Werken beteiligen. Den Vertrag von Marrakesch zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen setzen wir zügig um.

Wir wollen das System der Vergütung für gesetzlich erlaubte Nutzungen auf eine neue Grundlage stellen, indem moderne Nutzungsformen einbezogen werden und die an Urheberinnen und Urheber sowie Leistungsschutzberechtigte zu zahlende angemessene Vergütung effizient, berechenbar und zeitnah bestimmt wird. Wo immer möglich soll die Vergütung direkt bei der nutzenden Einrichtung erhoben werden. Wir streben an, das gegenwärtig zeitaufwändige Schiedsstellenverfahren in einen schnelleren Entscheidungsprozess zu überführen.

Wir greifen den Wunsch des Deutschen Bundestages auf und werden einen strukturierten Dialog führen, wie möglichst rasch innerhalb der nächsten fünf Jahre der Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen im Interesse aller Beteiligten – der Autorinnen und Autoren, der vielfältigen deutschen Verlagslandschaft und der nutzenden Wissenschaft – über eine Lizenzierungsplattform praktisch verbessert werden kann.

Kultur- und Kreativwirtschaft

Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist nicht nur Beschäftigungs- und Wachstumstreiber, sondern auch Impulsgeber für gesellschaftliche Erneuerung und zukünftige Entwicklungen in unserer Arbeitswelt, Wirtschaft, Kultur, Bildung und Gesellschaft.

Wir streben eine Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Erweiterung der Innovations- und Außenwirtschaftsförderungund die Weiterentwicklung von Finanzierungs- und Förderinstrumenten an, um inhaltebezogene und immaterielle Innovationen, Leistungen und Produkte der Kreativwirtschaft anzusprechen. Weiterhin wollen wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für künstlerisches und kreatives Schaffen im Urheberrecht verbessern. Die Verbindung kultureller Angebote mit der Kreativwirtschaft trägt dazu bei, Städte und Regionen attraktiver zu machen.

Mit Blick auf die kulturellen und medialen Herausforderungen unserer Zeit brauchen wir ein starkes Urheberrecht zum Schutz des geistigen Eigentums, das bestehende Rechtspositionen im digitalen Umfeld besser schützt, zugleich aber auch die Rahmenbedingungen für kreatives Schaffen, Verwerten und Nutzen verbessert und die Verantwortlichkeit der Plattformen verbindlich beschreibt. Die europäischen Bemühungen um eine Urheberrechtsreform dürfen nicht hinter den deutschen Rechtsstandard zurückfallen.

Wir wollen digitale Plattformen und Intermediäre an der Refinanzierung der kulturellen und medialen Inhalteproduktion angemessen beteiligen. Hierzu streben wir mit Blick auf Art. 13 der Urheberrechts-Richtlinie einen Ausgleich der Interessen von Urhebern, Nutzern und Plattformbetreibern an und werden einen Vorstoß zur Überarbeitung des Haftungsprivilegs in der E-Commerce-Richtlinie prüfen.

Teilen (Verbindung zur Plattform erst bei Klick)

You may also like

Kommentieren

*