Bundesregierung sieht urheberrechtliche Verantwortlichkeit

 

Die Bundesregierung hat sich im Europäischen Rat für gesetzliche Klarstellungen der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Online-Plattformen ausgesprochen. Dies sei dringend erforderlich, um die Kultur- und Kreativwirtschaft angemessen an den Erlösen zu beteiligen, die Online-Plattformen mit kreativen Inhalten erzielen.

Diese Position ist für die Musikurheberinnen und Musikurheber sehr erfreulich. Die wesentlichen Forderungen der Bundesregierung zum neuen europäischen Urheberrechtsrahmen überzeugen in weiten Teilen. Damit geht ein wichtiges Signal für mehr Fairness im Internet aus – eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen im Europäischen Rat. Die EU-weite Klarstellung der Verantwortung von Online-Plattformen darf jetzt nicht länger aufgeschoben werden.

Die nicht nur von der Musikbranche beanstandete Rechtslage ermöglicht es User-Uploaded-Content-Plattformen bisher, eine Lizenzpflicht für die genutzten Inhalte abzustreiten, indem sie sich als bloße Infrastrukturanbieter darstellen. Die Thematik wird seit Jahren unter dem Stichwort Value Gap bzw. Transfer of Value diskutiert.

Nach einer aktuellen Untersuchung findet derzeit allein in Deutschland fast die Hälfte des Musik-Streamings über Video-Streaming-Dienste wie YouTube statt. Diese Nutzung trägt mangels Lizenzzahlungen für Musiknutzung jedoch nur 1,9 Prozent zum Branchenumsatz der Musikindustrie bei – demgegenüber stehen 34,6 Prozent durch die Audio-Streaming-Dienste, die reguläre Lizenzen erwerben

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