Die GEMA hat als erste Verwertungsgesellschaft weltweit eine Klage wegen unlizenzierter Nutzung von geschützten Musikwerken gegen einen Anbieter von Systemen generativer Künstlicher Intelligenz (KI) erhoben. Konkret geht es um das US-amerikanische Unternehmen OpenAI, den Betreiber autogenerativer Chatbot-Systeme. Die GEMA wirft OpenAI vor, geschützte Songtexte von deutschen Urheberinnen und Urhebern wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben beziehungsweise die Urheberinnen und Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben. Das Verfahren dient dazu nachzuweisen, dass OpenAI systematisch das Repertoire der GEMA verwendet, um seine Systeme zu trainieren.
Die GEMA hat heute ihre KI-Charta vorgestellt. Sie definiert zehn ethische und rechtliche Grundsätze für ein faires und nachhaltiges Zusammenspiel von menschlicher Kreativität und generativer künstlicher Intelligenz. Die KI-Charta dient als Denkanstoß und Leitfaden für einen verantwortungsvollen Umgang mit generativer Kl und für den Respekt sowie den Schutz der Rechte von Kreativschaffenden.
GEMA introduced its AI charter today. It defines ten ethical and legal principles for a fair and sustainable interaction between human creativity and generative artificial intelligence. The AI charter is intended to be thought-provoking and a set of guidelines for a responsible approach to generative AI that respects and protects the rights of creators.
Die GEMA hat im September 2024 als erste Verwertungsgesellschaft weltweit ein Lizenzmodell für generative künstliche Intelligenz (KI) vorgestellt. Ziel ist die faire Beteiligung der Musikschaffenden, wenn ihre Werke beim Training der Systeme, bei der Generierung neuer KI-Songs oder als Teil von KI-generierten Musikinhalten weiterverwendet werden.
Am 12. September startet „HITSINGLE – Der GEMA Podcast“ in die fünfte Runde. Den Auftakt macht Musikkabarettist Bodo Wartke. Außerdem mit dabei: Pop- und Schlagersängerin Marianne Rosenberg, Maite Kelly, Michael Kunze, Singer-Songwriterin Linda Stark, Ulrike Haage, Sängerin Malonda sowie die Brüder Konstantin und Alex Rethwisch der Band „Stanfour“.
Weihnachtsmärkte sind ohne Musik kaum vorstellbar. Sie trägt maßgeblich zur stimmungsvollen Atmosphäre bei. Damit der Einsatz von Musik auf den Weihnachtsmärkten 2024 korrekt geplant werden kann, informiert die GEMA über die entsprechenden Tarife und die anfallenden Lizenzvergütungen. Das Angebot umfasst einen gesonderten Info-Bereich auf der GEMA Webseite, Webinare und Anleitungen zur Nutzung des Onlineportals, um die Anmeldung so einfach wie möglich zu machen.
Zum 1. September 2024 übernimmt Ralph Kink das eigens geschaffene Ressort „Digitale Transformation“. In dieser Funktion wird Kink die technologische Weiterentwicklung der GEMA vorantreiben.
Der Pauschalvertrag für Veranstaltungen zwischen der GEMA und dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ist Ende 2023 ausgelaufen. Nach zahlreichen Verhandlungsrunden erklärte der VDD überraschend, dass er die Lizenzkosten für Veranstaltungen mit Musik in katholischen Gemeinden nicht mehr übernehmen werde. Die öffentliche Darstellung der katholischen Kirche, wonach die GEMA gegen die Fortsetzung eines Pauschalvertrags für Veranstaltungen war, ist nicht nachvollziehbar.
Der Aufwind im Veranstaltungsbereich verhilft der Musikverwertungsgesellschaft GEMA erneut zu einem starken Geschäftsergebnis: Die Gesamterträge steigen gegenüber dem Vorjahr um 99 Millionen EUR auf 1,277 Milliarden EUR, die Verteilungssumme übertrifft erneut die Milliarden-Euro-Marke.
Generative Künstliche Intelligenz wird bereits von vielen Musikschaffenden als Werkzeug genutzt und bietet ein enormes wirtschaftliches Potenzial. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Forschungsgruppe Goldmedia im Auftrag der GEMA und der französischen Verwertungsgesellschaft SACEM. Dennoch überwiegen aus Sicht vieler Musikschaffender bisher die Risiken als die Chancen