Höhere Ausschüttung und niedrigere Kosten: Die GEMA hat das Geschäftsjahr 2025 mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen.
Das Europäische Parlament hat am 10. März den Initiativbericht zu „Urheberrecht und generative KI“ verabschiedet. Der Europaabgeordnete Axel Voss (CDU) war als Berichterstatter maßgeblich an der inhaltlichen Ausarbeitung und den Verhandlungen im Parlament beteiligt. Im Interview mit der GEMA erläutert er, welche Schwerpunkte der Bericht setzt, warum faire Regeln für generative KI dringend notwendig sind und wie es nun politisch weitergeht.
Vor dem Landgericht München wurde heute das Verfahren der GEMA gegen die US-amerikanische KI-Anbieterin Suno Inc. (Suno) wegen KI-generierter Audioinhalte verhandelt. In einem bis auf den letzten Platz besetzten Saal ging es um die Frage, ob Suno geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in ihrem KI-Tool zu Trainingszwecken verwendet, gespeichert, wiedergegeben und dabei das Urheberrecht verletzt hat. Es ist das erste Verfahren in Europa, das die Nutzung von Audioinhalten durch KI-Unternehmen zum Gegenstand hat. Im November vergangenen Jahres hatte die GEMA bereits eine Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen OpenAI wegen der Nutzung von Songtexten gewonnen.
Am Donnerstagabend verlieh die GEMA in Berlin zum 17. Mal den Deutschen Musikautor*innenpreis. Es wurden insgesamt 19 Musikautor*innen geehrt, darunter Udo Lindenberg, Zartmann, York Höller, Bazzazian, Lisa Morgenstern, Julia Mihály und die Band Blond.
Gastkommentar von Europaabgeordneten Hannes Heide
Kürzlich feierte das „Parliament of Pop“ in Brüssel seine Premiere – ein neues Forum, das die europäische Musikszene unmittelbar mit der Politik vernetzt. Aus mehr als 20 Ländern kamen Musikschaffende, Promoter, Veranstalter und Branchenvertreter zusammen und diskutierten mit Abgeordneten über die drängendsten Herausforderungen der Musikindustrie.
Aus Sicht der GEMA droht die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Risiko für die Musikkultur zu werden. Durch den Wegfall von Kultur- und Spartensendern würde die Sichtbarkeit und Förderung von Nischenmusik, kleineren Musikgenres und unabhängigen Musikschaffenden geschwächt. Auch die wirtschaftliche Existenz vieler Kreativschaffender wäre gefährdet.
Im weltweit beachteten Verfahren der GEMA gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter OpenAI hat das Landgericht München heute ein sehr klares Urteil gesprochen: OpenAI verletzt mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht. Erstmals wurde in Europa die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch generative KI-Systeme rechtlich bewertet und zugunsten der Kreativen entschieden.
The CISAC Global Collections Report 2025 was released today, the definitive annual analysis of creator royalties across the global creative industries. The report tracks 2024 royalty collections in music, audiovisual, drama, literature and visual arts repertoires via data from CISAC’s network of 228 societies in 111 countries.
Zum zehnten Mal verlieh die GEMA in diesem Jahr im Rahmen einer Festveranstaltung den Radiokulturpreis. Mit BR-KLASSIK aus München und Schlager Radio aus Berlin werden zwei Sender ausgezeichnet, die ihrem Publikum auf unterschiedliche Weise besondere Zugänge zur Welt der deutschsprachigen Musik eröffnen.
Große Aufmerksamkeit erfuhr heute die mündliche Verhandlung in dem Gerichtsverfahren der GEMA gegen den KI-Anbieter OpenAI vor dem Landgericht München. Es handelt sich um den ersten Gerichtsprozess dieser Tragweite in Europa, der grundlegende Fragen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch Anbieter generativer KI-Systeme behandelt. Die Verhandlung machte deutlich: Auch Vorgänge in KI-Systemen sind urheberrechtlich relevant.











































