Am 12. Mai 2016 findet die achte Verleihung des Deutschen Musikautorenpreises in Berlin statt. In zehn Kategorien werden Komponisten und Textdichter für ihr herausragendes musikalisches Schaffen geehrt. Eine siebenköpfige Fachjury bestimmt zuvor die Nominierten und Preisträger. Jurymitglieder sind unter anderem Max Herre, Wolfgang Niedecken und Stefan Stoppok.
Das Oberlandesgericht (OLG) in München urteilte heute, dass YouTube mit seinem Dienst nicht für Urheberrechtsverletzungen in die Pflicht genommen werden kann. Vielmehr sehen die Richter die alleinige Verantwortung bei den einzelnen Uploadern, trotzdem YouTube durch die Bereitstellung der Videos erhebliche wirtschaftliche Gewinne erzielt.
Dr. Jörn Radloff wechselt von der Isar an die Themse. Von London aus leitet er seit Dezember 2015 den Bereich Rightsholder Management von ICE Services Ltd., einem Geschäftsbereich des Joint Ventures ICE der drei Verwertungsgesellschaften GEMA (Deutschland), PRS (Großbritannien) und STIM (Schweden).
Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter unterzeichneten Ende Dezember eine Tarifvereinbarung über die Höhe und strukturellen Veränderungen der Vergütungssätze im Bereich der Hörfunk- und Tonträgerwiedergabe im Handel sowie in der Gastronomie. Die neuen Vergütungssätze werden seit dem 1. Januar 2016 schrittweise bis zum Jahr 2019 eingeführt.
Die EU-Kommission hat im Dezember die im Rahmen der Konsultation zur Kabel- und Satellitenrichtlinie eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Insgesamt wurden über 250 Beiträge eingereicht. Die GEMA hat sich mit einer eigenen Stellungnahme sowie über eine gemeinsame Stellungnahme von acht Verwertungsgesellschaften aus Deutschland an der Konsultation beteiligt.
Die heute vorgelegte Strategie der Europäischen Kommission zur Überarbeitung des Urheberrechts kommentiert der SPD-Europaabgeordnete Dietmar Köster in einer Pressemitteilung
Im Rahmen ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt hat die Europäische Kommission heute eine Mitteilung zur Modernisierung des EU-Urheberrechts sowie einen Verordnungsvorschlag zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Diensten im digitalen Binnenmarkt vorgestellt.
Für uns wird immer die angemessene Beteiligung der Urheber im Mittelpunkt stehen. Damit Deutschland eine Kulturnation bleibt, dürfen wir Kunst, Literatur oder Musik nicht einfach als gewöhnliche Waren oder Dienstleistungen betrachten.
(Bundesjustizminister Heiko Maas)