Die Debatte um die geplante EU-Urheberrechtsrichtlinie dreht sich um das Thema “Uploadfilter”. Was sich aus Artikel 13 wirklich ergibt.
Die EU-Institutionen haben sich am 13. Februar im Trilog auf einen finalen Text der Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt geeinigt. Was genau sehen die Vorschläge vor?
Artikel 13 der Reform des europäischen Urheberrechts – was steht dahinter? Zerstört er YouTube? Gefährdet er rund 35 Millionen Kanäle in Europa?
Am Rande der German Songwriting Awards (GSA) am 11. Dezember in Berlin trafen sich Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments zu einem Austausch mit jungen Musikschaffenden und Musikverlegern. Themenschwerpunkt war die aktuelle EU-Urheberrechtsreform.
Das Video „Warum es YouTube nächstes Jahr nicht mehr gibt“ hat viele YouTube Nutzer verunsichert. Laut den Machern des Videos solle angeblich die geplante europäische Reform des Urheberrechts und ganz speziell Artikel 13 dazu führen, dass beliebte Kanäle wie Bibis Beauty Place, die Lochis oder Let’s Plays im kommenden Jahr verschwinden werden. Die GEMA als Rechtevertreterin der Urheber der Musikbranche möchte mit Fakten der Hysterie im Netz entgegenwirken und klärt Missverständnisse sowie Unklarheiten auf.
Das Europäische Parlament hat heute eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) beschlossen. Die Reform zielt darauf ab, die Spielregeln für die verschiedenen Anbieter im audiovisuellen Bereich anzugleichen.
Herr Duderstädt, Sie sind Direktor der Politischen Kommunikation der GEMA. Die Reform des Urheberrechts ist im zweiten Anlauf durchs EU-Parlament durchgekommen. Wie groß ist die Erleichterung?
Es hat uns sehr gefreut, dass das Europäische Parlament am 12. September die Kompromisse des Berichterstatters Axel Voss unterstützt hat und den Bericht nun mit großer Mehrheit verabschiedet hat.
Das EU-Parlament hat heute seine Position zur Reform des Urheberrechts verabschiedet und grünes Licht für die weiteren Verhandlungen mit dem Rat gegeben. Die GEMA begrüßt das Votum als gute Grundlage für die Verhandlungen zu einem modernen Urheberrecht.
Ein Gastbeitrag von Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB, Rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Man stelle sich vor, ein Komponist, Autor oder Regisseur trifft mit seinen Werken exakt den Geschmack des Publikums: Die Verleger reißen ihm die Buchtitel nur so aus den Händen, für seine Filme oder Orchesterstücke wird er vom Publikum gefeiert. Er sollte ohne Weiteres von seiner Kunst leben können. Sollte er. Denn die Realität sieht anders aus:
Pe Werner, Singer-Songwriterin, zur Zeit konzertant unterwegs mit verschiedenen Konzertprogrammen in Besetzungen von Duo, Jazz-Quartett, Oktett oder Bigband
Mein erstes Konzert: Les Humphries Singers in Ludwigshafen in der Eberthalle
Mein erster Tonträger: Les Humpries Singers “Mexico”