EU-Strategie für den digitalen Binnenmarkt
Die EU-Kommission hat am 6. Mai ihre EU-Strategie für den digitalen Binnenmarkt vorgestellt. Das Maßnahmenpaket umfasst insgesamt 16 Initiativen, die ein breites Spektrum an Themen betreffen. Aufschlussreich ist auch das gleichzeitig veröffentlichte Begleitdokument mit vertiefenden Analysen und Belegen. Aus urheberrechtlicher Perspektive sind vier Initiativen des Strategiepapiers von besonderem Interesse:
Urheberrecht
Der zuständige Kommissar Günther Oettinger hat mehrfach deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht europäische Regelungen notwendig sind, um Urheberrechte im digitalen Bereich zu stärken. Bis Ende 2015 soll ein entsprechender Vorschlag zur Überarbeitung der bestehenden InfoSoc-Richtlinie unterbreitet werden. In der Strategie für den digitalen Binnenmarkt wird zunächst die Rolle des Urheberrechts als Motor für Wachstum in der digitalen Wirtschaft hervorgehoben. Der angekündigte Vorschlag soll die Portabilität von Inhalten und den grenzüberschreitenden Zugang zu Online-Diensten verbessern. Bestimmte Schranken wie z.B. für Forschung, Bildung, Text & Data Mining sollen harmonisiert werden. Darüber hinaus sollen die Regeln für die Aktivitäten von Intermediären in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Werke klargestellt und auch die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten stärker harmonisiert werden.
Kabel- und Satellitenrichtlinie
Die Kommission will prüfen, ob der Anwendungsbereich der Kabel- und Satellitenrichtlinie auf „Online-Übertragungen“ seitens der Sendeunternehmen ausgeweitet werden sollte. Das Anliegen der (öffentlich-rechtlichen) Sendeunternehmen, alle von ihnen benötigten Rechte (Sendung & programmbegleitende Online-Nutzungen) aus einer Hand von der Verwertungsgesellschaft im Herkunftsland zu erhalten, ist nachvollziehbar. Allerdings wurde erst im vergangenen Jahr mit der Richtlinie über die kollektive Rechtewahrnehmung ein rechtlicher Rahmen für die Rechteklärung geschaffen, der den spezifischen Bedürfnissen der Sendeunternehmen Rechnung trägt (Art. 32). Insofern bleiben bei der Ankündigung der Kommission zur Kabel- und Satellitenrichtlinie noch einige Fragen offen, zumal das Thema in dem Begleitdokument überhaupt nicht diskutiert wird. Offenbar wurde der Vorschlag kurzfristig in das Strategiepapier aufgenommen. In Brüssel ist zu hören, dass es hierzu eine Konsultation geben soll.
Audiovisuelle Mediendienste
Im Internet konvergieren die Angebote von audiovisuellen Mediendiensten und anderen Online-Anbietern. Die Kommission wird daher die geltenden Regeln für alle relevanten Akteure überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Förderung europäischer Werke, Jugendschutz und Werbung. Kommissar Oettinger hat mehrfach die Notwendigkeit eines level playing field für alle Marktteilnehmer hervorgehoben. Eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste unter Einbeziehung aller relevanten Akteure ist daher wahrscheinlich. Als weitere Wettbewerbsverzerrung wäre die bereits oben genannte „transfer of value“-Problematik zu ergänzen: Während audiovisuelle Mediendienste auch im Online-Bereich selbstverständlich Nutzungsrechte klären und Urheber vergüten, entziehen sich bestimmte andere Inhalteanbieter dieser Verantwortung unter Berufung auf das Host-Provider-Privileg.
Rolle von Online-Plattformen
Die Kommission wird Ende 2015 eine umfassende Untersuchung der Rolle und Verantwortlichkeit von Online-Plattformen (Suchmaschinen, soziale Netzwerke, App-Stores usw.) einleiten, deren Aktivitäten insbesondere unter die E-Commerce-Richtlinie fallen. Dies betrifft u.a. Themen wie die mangelnde Transparenz bei Suchergebnissen, die Nutzung von gesammelten Daten, die Beziehungen zwischen Plattformen und Anbietern und die Bevorzugung eigener Dienste zum Nachteil von Wettbewerbern. Außerdem wird die Kommission in diesem Zusammenhang prüfen, wie effektiver gegen Urheberrechtsverletzungen vorgegangen werden kann.
Fazit zur EU-Strategie für den digitalen Binnenmarkt
Mit ihrer neuen Strategie für den digitalen Binnenmarkt legt die Kommission ein ambitioniertes Maßnahmenpaket vor und nimmt alle relevanten EU-Richtlinien in den Blick. Darüber hinaus werden Herausforderungen wie unterschiedliche Verbraucherrechte und Mehrwertsteuerregelungen identifiziert, die Online-Anbieter bisher davor zurückschrecken lassen, grenzüberschreitend tätig zu werden. Die Vorschläge zum Urheberrecht zielen darauf ab, den grenzüberschreitenden Zugang zu kreativen Inhalten für Verbraucher zu verbessern und gleichzeitig eine „faire Vergütung“ von Rechteinhabern sicherzustellen. Darüber hinaus setzt sich die Kommission intensiv mit der Rolle und der Verantwortlichkeit von Online-Plattformen in allen Bereichen der digitalen Wirtschaft auseinander. Die GEMA hat die Strategie in einer Pressemitteilung begrüßt.
8 Kommentare