Gemeinsame Stellungnahme: Entbürokratisierung des Abzugsteuerverfahrens nach § 50a EstG: Wettbewerbshemmnisse für die Kreativwirtschaft abbauen

Das aktuelle Abzugsteuerverfahren nach §§ 50a, 50c, 50d EStG und der damit verbundene
Bürokratieaufwand haben für die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft in
Deutschland erhebliche negative wirtschaftliche Auswirkungen, stellen ihre Lizenzgeber sowie
auftretende Künstler*innen im Ausland vor immense Herausforderungen und sind für die
deutsche Wirtschaft ein erheblicher Wettbewerbsnachteil im europäischen Vergleich.

Folgende Maßnahmen müssen zur Entlastung der Kreativwirtschaft umgesetzt werden:

1. Es braucht erheblich vereinfachte und entbürokratisierte Verfahren zur Vermeidung
von Doppelbesteuerung, insbesondere die Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG auf alle
Lizenzgeschäfte der Kreativwirtschaft ist unverhältnismäßig.

2. Zudem ist eine deutliche Erhöhung der Freigrenze für Vergütungen in §50c Abs. 2 S.
2 EStG erforderlich.

Die gesamte Stellungnahme zum Download hier.

 

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