Das EU-Parlament hat heute seine Position zur Reform des Urheberrechts verabschiedet und grünes Licht für die weiteren Verhandlungen mit dem Rat gegeben. Die GEMA begrüßt das Votum als gute Grundlage für die Verhandlungen zu einem modernen Urheberrecht.
Ein Gastbeitrag von Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB, Rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Man stelle sich vor, ein Komponist, Autor oder Regisseur trifft mit seinen Werken exakt den Geschmack des Publikums: Die Verleger reißen ihm die Buchtitel nur so aus den Händen, für seine Filme oder Orchesterstücke wird er vom Publikum gefeiert. Er sollte ohne Weiteres von seiner Kunst leben können. Sollte er. Denn die Realität sieht anders aus:
Pe Werner, Singer-Songwriterin, zur Zeit konzertant unterwegs mit verschiedenen Konzertprogrammen in Besetzungen von Duo, Jazz-Quartett, Oktett oder Bigband
Mein erstes Konzert: Les Humphries Singers in Ludwigshafen in der Eberthalle
Mein erster Tonträger: Les Humpries Singers “Mexico”
10117 Berlin-Mitte – im Regierungsviertel in der Reinhardtstraße befindet sich das Berliner Büro der GEMA. Die Kolumne erscheint jeweils zum Ende einer Sitzungswoche der 19. Wahlperiode.
Diese Woche: Dritte Lesung Bundeshaushalt – gute Nachrichten für Kultur und Medien, Das Parlament geht in die Sommerpause – Rückblick auf 114 Tage Große Koalition
Ein Nein zum Bericht des Rechtsausschusses wäre ein Schlag ins Gesicht sämtlicher Kultur- und Kreativschaffender
Das Europäische Parlament (EP) entscheidet am 5. Juli über das Trilog-Verhandlungsmandat zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Grundlage dazu ist der vom EP-Rechtsausschuss mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Bericht des Berichterstatters Axel Voss MdEP (CDU). Der Abstimmung vorangegangen ist ein mehrjähriger, konstruktiver Prozess der Meinungsbildung einschließlich vieler Diskussionen mit den beteiligten Akteuren. Die Vorschläge wurden vom Juristischen Dienst der EU-Kommission und des Rates geprüft.
UPDATE 15. Februar 2019: Dieser Artikel bezieht sich auf eine frühere Version von Artikel 13. Eine aktualisierte Version der Fragen und Antworten finden Sie hier.